Erbschaftssteuerrecht

Erbschaftssteurrecht

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Erbschaftssteuer im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz juristisch verankert und als Erbanfallsteuer definiert. Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert, so vor allem noch im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Für die Bewertung des zur Erbschaftsteuer heranzuziehenden Vermögens verweist das Erbschaftsteuergesetz neben eigenen Regelungen in den §§ 11 ff. im Wesentlichen auf das Bewertungsgesetz.

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