Erbschaftswelle in Deutschland – Vorsorge treffen

Erbschaftswelle in Deutschland – Vorsorge treffen
27.05.2015146 Mal gelesen
Deutschland wird zum Land der Erben. Schätzungen zu Folge wird in den kommenden Jahren ein Vermögen im Wert zwischen zwei und vier Billionen Euro an die Erben weitergegeben.

Eine große Rolle spielen bei den Erbschaften nicht nur Barvermögen, sondern auch Immobilien. Die Eigenheime, die sich vor allem die Wirtschaftswunder-Generation geschaffen haben, werden an die Erben weitergegeben. Dadurch steigt auch der durchschnittliche Vermögenswert der Erbschaften. Erbschaften von mindestens 100.000 Euro werden sich nahezu verdoppeln, belegt eine bundesweite repräsentative Studie, die die Postbank vor drei Jahren vorgelegt hat.

Auf Grund der zu erwartenden Erbschaftswelle ist auch die Diskussion um die Besteuerung der Erben neu entfacht. Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Frage, ob das durch Erbschaft erlangte Vermögen dem Leistungsgedanken unserer Gesellschaft widerspricht. Doch auch wenn die Höhe der Erbschaften ungleich verteilt ist, teilt ein großer Teil der Gesellschaft einen Grundgedanken - den Nachlass möglichst ohne große Abzüge an die Kinder weiterzugeben. "Das typische Eigenheim ist von den aktuellen Diskussionen um die Erbschaftssteuer auch weitgehend ausgenommen. Fakt ist aber, dass nicht nur durch die Erbschaftssteuer, sondern auch durch Streitigkeiten unter den Erben große Vermögen zum Teil vernichtet werden können, wenn nicht entsprechend vorgesorgt wird", sagt die Berliner Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer von der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Dies gelte sowohl beim Vererben von Privatvermögen als auch beim Vererben von Betriebsvermögen.

Werden keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser kann aber durch Testament oder Erbvertrag eingreifen und den Nachlass unter Berücksichtigung zwingender gesetzlicher Vorgaben wie dem Pflichtteilsrecht seinen Wünschen entsprechend regeln. Durch ein wirksames Testament bzw. Erbvertrag können Streitigkeiten unter den Erben verhindert und die Erbschaftssteuer minimiert werden. Darüber hinaus können auch Personen oder Stiftungen bedacht werden, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören. Außerdem kann man durch ein Testament bestimmte Vermögenswerte bestimmten Personen zuordnen. Bei der gesetzlichen Erbfolge erbt der Alleinerbe alles bzw. die Miterben der Erbengemeinschaft alles gemeinsam. Gerade eine Erbengemeinschaft führt daher häufig zum Streit, weil sich die Erben nicht über die Verwaltung bzw. Aufteilung des Nachlasses einig sind.

Befindet sich Betriebsvermögen im Nachlass, kann ohne entsprechendes Testament sogar die Zerschlagung des Unternehmens drohen. Unternehmer müssen ihren letzten Willen daher besonders genau gestalten. Darüber hinaus müssen die Verfügungen im Testament oder Erbvertrag auch mit dem bestehenden Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden.

 

Weitere Informationen zum Erbrecht unter: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge.html

 

Dr. Cécile Walzer

Rechtsanwältin

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