Scheidung Familienrecht Bonn: die endgültige Ehescheidung - "Rechtskraft"

Scheidung Familienrecht Bonn: die endgültige Ehescheidung - "Rechtskraft"
10.03.2016225 Mal gelesen
Rechtskraft der Scheidung bedeutet, dass die Scheidung mit Rechtsmitteln nicht mehr vor dem Familiengericht angefochten werden kann. Das hat vielfache Auswirkungen ...

Im Regelfall verkündet der Familienrichter im Scheidungstermin unmittelbar den Scheidungsbeschluss mündlich. Mit der Verkündung der Scheidung ist diese aber noch nicht rechtskräftig! Nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses bleibt ein Monat Zeit Rechtsmittel einzulegen. Die Sache geht in eine höhere Instanz.

Wenn die Rechtsmittelfrist abläuft, ohne dass einer der Beteiligten Beschwerde einlegt, ist die Ehe aufgelöst. Es bestehen zwei Varianten wie eine Scheidung rechtskräftig wird

-Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin
Mit einem Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Es werden dafür aber  zwei Scheidungsanwälte benötigt, denn es herrscht sog. Anwaltszwang.Die Scheidung erwächst dann sofort in Rechtskraft. Es könnte dann u.a. sein  sein, dass Sie plötzlich keine Krankenversicherung mehr haben.

- Ablauf der Rechtsmittelfrist
Wenn man im Scheidungstermin keinen Rechtsmittelverzicht erklärt, wird die Scheidung automatisch einen Monat nach Zustellung des Beschlusses an beide Ehepartner rechtskräftig und damit bestandskräftig. Die Eheleute erhalten dann eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk.

Weitere Fragen? RA Sagsöz 0228 9619720

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