Hannover Leasing Fonds 165: Insolvenz oder Notverkauf der Immobilie Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht

Aktien Fonds Anlegerschutz
10.03.2016171 Mal gelesen
Mit dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 29. Februar 2016 ist es offiziell: Der Hannover Leasing Fonds 165 steht unmittelbar vor der Insolvenz, da die Büro- und Geschäftsimmobilie in Bratislava aufgrund von gravierenden Baumängeln nicht mehr vermietet werden kann und darf.

Mit dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 29. Februar 2016 ist es offiziell: Der Hannover Leasing Fonds 165 steht unmittelbar vor der Insolvenz, da die Büro- und Geschäftsimmobilie in Bratislava aufgrund von gravierenden Baumängeln nicht mehr vermietet werden kann und darf. 

Das mehr als 44.000 qm große Gebäude steht bereits seit dem Oktober 2015 komplett leer, so dass keine Mieteinnahmen mehr erzielt werden und damit faktisch Zahlungsunfähigkeit herrscht. Da die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen in Höhe von rund 55 Mio. EUR spätestens zum Ende des Jahres 2016 zurückgezahlt werden müssen, die bis dahin fälligen Zinszahlungen in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR nicht mehr ausgeglichen werden können, eine Sanierung des Gebäudes vorsichtig geschätzt zwischen 15 und 20 Mio. EUR kosten würde und sich der Fonds Schadensersatzforderungen der bisherigen Mieter in zweistelliger Millionenhöhe ausgesetzt sieht, gibt es aus Sicht der Fondsgeschäftsführung nur noch zwei Alternativen: Entweder wird umgehend ein Insolvenzantrag gestellt oder auf der am 18. März.2016 anstehenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung wird der Beschluss über den Notverkauf der Immobilie gefasst.

"Auch wenn die Anleger im Falle eines Verkaufsbeschlusses mit einer Schlussausschüttung in Höhe von rund 8 Prozent der Nominalbeteiligungssumme geködert werden, kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verloren ist", mahnt Rechtsanwalt Oliver Becker von HAHN Rechtsanwälte. Der Fachanwalt sieht für die geschädigten Anleger dennoch gute Chancen: "Anleger sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber den beratenden Sparkassen bestehen. Neben der regelmäßig unterbliebenen Aufklärung über das bestehende Provisionsinteresse haften diese auch wegen meist nur völlig unzureichender Risikoaufklärung. Investierte Anleger sollten daher Ihre Chance auf Schadensersatz nutzen, solange die absolute Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist", so Anwalt Becker weiter. "Die absolute Verjährung der Schadensersatzansprüche droht in den meisten Fällen bereits in der ersten Jahreshälfte 2016. Ein zügiges Handeln der Anleger ist daher erforderlich."