Trennung und Scheidung - Eltern dürfen Sparguthaben von Kindern nicht abheben

Familie und Ehescheidung
26.10.20101484 Mal gelesen
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Vater, Geld, welches er vom Sparbuch seiner Tochter abgehoben hat, zurückzahlen muss, rechtskräftiger Beschuss vom 31. Mai 2010, Az. 33 S 9/10

Wenn Eltern das Sparbuch auf den Namen eines Kindes in den Händen haben  und Beträge davon abheben, ist Vorsicht geboten. Denn kommt es zum Streit mit dem Kind, ziehen Eltern den Kürzeren. Das zeigt ein Fall, den das Landgericht Coburg entschieden hat. Der Vater hatte das Sparbuch, das auf den Namen der Tochter lief, in Besitz. Er hob davon den Betrag von € 1.600 ab. Diese Summe muss er jetzt erstatten. Bei dem eingezahlten Geld handelte es sich im Wesentlichen um Geschenke Dritter an das Kind, wie zum Beispiel Konfirmations-, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke. Daher hatte der Vater keinen Anspruch auf das abgehobene Geld. Auch das Argument, dass er die jeweiligen Einzahlungsbeträge angebllich mit eigenem Geld aufgerundet hatte, rettete ihn nicht. Es handelte sich nach Ansicht des Landgerichts Coburg offensichtlich um das Geld der Tochter.