Das VW-KapMuG-Verfahren - aktueller Stand und Anlegerinformationen

Das VW-KapMuG-Verfahren - aktueller Stand und Anlegerinformationen
01.02.2017168 Mal gelesen
Viele VW-Aktionäre hoffen derzeit auf Schadensersatz und warten auf die Eröffnung des Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG). Derzeit laufen diverse Ermittlungen gegen den Konzern und die verantwortliche Manager, deren Ergebnisse derzeit mit Spannung erwartet werden.

Worum geht es beim KapMuG-Verfahren? Worauf basieren die Ansprüche der Anleger?

 

Der VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte wurde im September 2015 öffentlich. Als Reaktion darauf verloren die Aktien des Konzerts erheblich an Wert, der Kurs der VW-Vorzugaktien hat sich sogar halbiert. Dies bedeutet für viele Anleger erhebliche Verluste, für die sie nun Schadensersatz einfordern. Der Anspruch basiert darauf, dass VW die Verletzung von gesetzlichen Informationspflichten laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vorgeworfen wird. Dabei hätten die Verantwortlichen im VW-Konzern die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die Ermittlungen in den USA informieren müssen, da aufgrund der manipulierten Abgaswerte Strafzahlungen drohten. Alleine die Möglichkeit dieser hohen Strafzahlungen führte zwangsläufig zu einem Kurswertverlust der VW-Aktien. Seitens der Volkswagen-Verantwortlichen wird jedoch bestritten, gegen Informationspflichten verstoßen zu haben. Sollten sich die Vorwürfe aber als korrekt erweisen, steht den Anlegern in der Tat Schadensersatz zu. Die Eröffnung eines kostengünstigen Sammelverfahrens wird daher von vielen Anlegern dringend erwartet, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

 

Aktueller Stand der Dinge und derzeitige Ermittlungen

 

Der Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom August 2016 stellte den ersten Schritt hin zu einem Verfahren dar, das Oberlandesgericht muss nun das Verfahren formell eröffnen. Derzeit läuft zudem der Untersuchungsausschuss im Bundestag, und die behördlichen Ermittlungen in den USA dauern an. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sind für das Verfahren ebenfalls von Bedeutung.

 

Welche Klagemöglichkeiten haben geschädigte Anleger?

 

Alternativ zur eigenen, mit hohen Kosten verbundenen Klage besteht für geschädigte Anleger die Möglichkeit einer Anmeldung am Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG). Die Teilnahme an dem Sammelverfahren bietet neben dem deutlich geringeren Kostenrisiko für geschädigte Anleger vor allem den Vorteil, dass etwaige Ansprüche zunächst nur gesichert werden, bei einem Vergleich im Laufe des KapMuG Verfahrens kann dieser jedoch auf die Anmelder übertragen werden.