„Reiserecht“ – Stärkung des Verbraucherschutzes: Pressemitteilung zum BGH, Urteil vom 18.07.2006, AZ. X ZR 142/05

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20.07.20061864 Mal gelesen

"Reiserecht" - Stärkung des Verbraucherschutzes: Pressemitteilung zum BGH, Urteil vom 18.07.2006, AZ. X ZR 142/05

Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

Den Reiseveranstalter trifft eine Verkehrssicherungspflicht, die ihn verpflichtet, seine Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf zu überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten.

Bei der inmitten des Hotelkomplexes gelegenen Wasserrutsche handelte es sich aus der - maßgeblichen - Sicht der Reisenden um eine zum Leistungsangebot des Reiseveranstalters gehörende Hoteleinrichtung, auch wenn die Rutsche in der im Reisekatalog des Veranstalters enthaltenen Hotelbeschreibung nicht erwähnt war und der Hotelbetreiber für die Benutzung ein gesondertes Entgelt verlangte.

Der Reiseveranstalter hätte deshalb die Sicherheit der Rutsche prüfen müssen.

Rechtsanwältin Beate Wypchol

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