Betrug in Weil im Schönbuch - Selbstanzeige bei angelegtem Schwarzgeld dringend empfohlen! Unser Büro ist am Samstag und Sonntag von 9-17 Uhr für Sie da!

Steuern und Steuerstrafrecht
25.04.20094483 Mal gelesen

Im spektakulären Betrugsfall aus Weil im Schönbuch mehren sich die Hinweise, daß offenbar viele Anleger Schwarzgeld angelegt haben und jetzt möglicherweise Steuerfahndungsmaßnahmen fürchten.

 

Diesen Anlegern ist dringend zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um ggf. eine Selbstanzeige vornehmen zu können, bevor über Vernehmungen bei der Kripo und die daraus gewonnenen Informationen die Steuerfahndung auf den Plan tritt. Oft können dem Finanzamt verschwiegene Gelder und Zinseinnahmen nämlich nachgemeldet werden, ohne daß schlimmere Folgen zu erwarten sind.

 

Klar ist, daß alle Anleger, auch wenn sie dachten,  daß ihr Geld in guten Händen sei, offenbar einem Schneeball-System aufgesessen sind, und vermutlich die Einlagebeträge freiwillig nicht wiedergesehen hätten. Mitleid mit der Betrügerin ist daher fehl am Platz, es geht jetzt darum, die Gelder zurückzuerhalten, möglicherweise Zinsen dazu, und vor allem darum, selber möglichst ungeschoren aus der Geschichte herauszukommen.

 

Strafanzeigen gegen die Betrügerin sind daher der einzig richtige Weg.

 Unsere Kanzlei und wir stehen als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und auch für Steuerrecht allen Anlegern gerne zur Seite.