Geschlossene Fonds sind von der Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) nicht betroffen. Betroffen sind ausschließlich am Kapitalmarkt handelbare Wertpapiere.

23.06.20061726 Mal gelesen
Geschlossene Fonds sind von der Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) nicht betroffen. Betroffen sind ausschließlich am Kapitalmarkt handelbare Wertpapiere.