Widerruf für alle: Kanzlei baum reiter & collegen bietet kostenlos Musterwiderrufsbrief zum Download an

Widerruf für alle: Kanzlei baum reiter & collegen bietet kostenlos Musterwiderrufsbrief zum Download an
06.06.2016241 Mal gelesen
Schnell noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen

Düsseldorf - Seine letzten Tage sind gezählt: Das sogenannte ewige Widerrufsrecht von fehlerhaften Immobilienkreditverträgen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nimmt in wenigen Tagen sein Ende. Aufgrund einer Verschärfung der Kreditrichtlinie erlischt der ,Widerrufsjoker' bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ab dem 21. Juni diesen Jahres. Damit betroffene Kreditnehmer schnell von ihrem Recht Gebrauch machen können, bietet die Kanzlei baum reiter & collegen einen kostenlosen Musterwiderrufsbrief zum Download an.

 

Wem nützt der Brief?

Alle Verbraucher können bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung über die 14tägige Frist hinaus ihre Verträge widerrufen. Die Chance ist groß, dass die eigenen Verträge betroffen sind, da ca. 80% der Kreditverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 Fehler enthalten. Diese Fehler bewirken, dass die 14tägige Widerrufsfrist bisher nicht zu laufen begonnen hat und daher das Recht auf Widerruf noch nicht erloschen ist. Durch eine Gesetzesänderung endet dieses Recht zum 21. Juni 2016 für alle Kreditnehmer, die vor 10. Juni 2010 ein Darlehen zur Baufinanzierung abgeschlossen haben.

 

Welche Vorteile hat ein Widerruf?
Die aktuelle Niedrigzinsphase ermöglicht es, Kredite zu extrem niedrigen Zinssätzen abzuschließen. Bei erfolgreichem Widerruf können Verbraucher ihre alten Verträge, für welche sie noch höhere Zinsen bezahlen, auf das momentane Niveau umschulden und so eine vier- bis fünfstellige Summe einsparen.

 

Wie widerrufe ich?
Anhand unseres Musterbriefes widerrufen Sie bei Ihrem Kreditinstitut Ihre Verträge. Da die Fristeinhaltung hier besonders wichtig ist, sollte die Erklärung per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Der Widerruf muss spätestens am 21.06.2016 bei der Bank eingegangen sein. Bevor Sie den Widerruf abschicken, ist es ratsam sich ein verbindliches Angebot über eine Anschlussfinanzierung eingeholt zu haben.

 

Was mache ich nach dem Widerruf?
Ihre Bank wird Ihnen entweder ein Vergleichsangebot unterbreiten oder den Widerruf ablehnen. Eine Ablehnung heißt noch lange nicht, dass der Widerruf Ihrer Verträge nicht möglich ist. Aus Erfahrung wissen wir, dass Geldinstitute häufig Widerrufe durch Privatpersonen ablehnen, um möglichst viele Kunden vom eigenmächtigen Widerruf abzuhalten. Ein spezialisierter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann in den meisten Fällen den Mehrwert für Sie erheblich steigern. Die Kanzlei baum reiter & collegen prüft gerne kostenfrei Ihre Unterlagen und berät Sie hinsichtlich eines erfolgsversprechenden Vorgehens.

 

Hier erhalten Sie den kostenlosen Musterbrief:

https://baum-reiter.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung-ohne-vorfälligkeitsentschädigung


Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

baum reiter & collegen
Benrather Schlossallee 101
40597 Düsseldorf


Tel.: 02 11/93195015
Fax: 02 11/83 68 05-78
kreditwiderruf@baum-reiter.de

 

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete sowie bundesweit führende Kanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät rund um den ehemaligen Bundesinnenminister Baum vertritt Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Geldinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Bisher prüfte die Kanzlei über 12.000 Verträge und führte hunderte Verfahren gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich durch. Daneben hat sie sich auf die Verhandlung von Massenschäden spezialisiert (VW-Abgasskandal, Opferbetreuung Loveparade/Germanwings). Prof. Dr. Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf und lehrt Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule.