Geplante Einführung einer Blauen Umweltplakette trifft Dieselfahrzeuge

Autounfall Verkehrsunfall
19.05.2016286 Mal gelesen
Bislang ist es Fahrzeugen mit einer Grünen Plakette möglich, alle städtischen Umweltzonen zu befahren. Das könnte sich jedoch mit der Einführung der Blauen Plakette ändern.

Die Einführung der nicht unumstrittenen Plakette hatten die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sonderkonferenz Anfang April 2016 beschlossen. Anders als bei der Grünen Plakette, die gegen die Feinstaubbelastung eingeführt wurde, soll die Blaue dazu verhelfen, die hohe Belastung von Stickstoffoxiden in den Städten zu reduzieren.

Da die EU-Kommission wegen der zu hohen Werte letztes Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, soll die Einführung so schnell wie möglich erfolgen. Ob das noch bis Ende 2016 geschehen soll ist jedoch unwahrscheinlich.

Denn nicht nur Verkehrsminister Dobrindt hat sich gegen die Einführung der Blauen Plakette ausgesprochen. Die derzeitigen Pläne seien "mobilitätsfeindlich und nicht ausgereift". Auch der ADAC übt scharfe Kritik an der Plakette und ist der Meinung, dass nicht die Verbraucher, sondern die Automobilhersteller den Preis für die Luftverunreinigung zahlen müssen. Die Technologien für einen verminderten Schadstoffausstoß seien längst vorhanden.

Für den Fall, dass die Plakette eingeführt werden soll, wird es jedoch eine Übergangsregelung geben. Kommunen mit besonders schlechter Luft sollen selbst entscheiden können, ob sie eine eigene Umweltzone einführen oder nicht. Eine Pflicht dafür soll es nicht geben. Sicherlich werden vor allem größere Städte und Ballungszentren mit hohen Schadstoffbelastungen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Eine blaue Plakette müsste von allen Fahrzeugen beantragt werden, deren Abgasausstoß nicht der geforderten Euro 6 Norm entspricht. Benzinbetriebene Fahrzeuge wären davon zwar nicht betroffen. Jedoch über 10 Millionen der dieselbetriebenen PKW und LKW mit der Folge, dass diese Fahrzeuge nicht mehr in die verschärfte Umweltzone hineinfahren dürften. Wie bei der grünen Umweltplakette würden bei einem Plakettenverstoß 80 € Bußgeld anfallen.

Da für dieselbetriebene Fahrzeuge bekannter Weise eine höhere Steuer zu entrichten ist, wäre es wünschenswert, wenn ein Teil davon für nachhaltigere Pläne genutzt würde, anstatt diese einfach aus der Umweltzone auszuschließen.

Zunächst ist abzuwarten, in welchen Städten und zu welchem Zeitpunkt die blaue Plakette tatsächlich eingeführt wird und ob dieser Weg der sinnvollste ist, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.