Klageabweisung: Kein ausreichender Inlandsbezug bei Urheberrechtsverletzungen in fremder Sprache

Klageabweisung: Kein ausreichender Inlandsbezug bei Urheberrechtsverletzungen in fremder Sprache
27.10.2016191 Mal gelesen
Eine international auftretende Homepage hat nach Meinung des LG Hamburg nur dann einen so genannten Inlandsbezug, wenn sich das Angebot in deutscher Sprache an deutsche User wendet.

Das Landgericht Hamburg hat aktuell die Klage einer deutschen Fotografin abgewiesen, die ein ausländisches Portal (Sitz in den USA) auf Unterlassung, bzw. auf Löschung von Bildern verklagen wollte. Das Gericht verneinte den notwendigen Inlandsbezug. Im vorliegenden Fall sei der Anspruch der Klägerin mit deutschem Recht nicht durchzusetzen. Daher wird es schwer z.B. Rechte am eigenen Bild gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.

Es reicht nach Meinung des Landgerichtes nicht aus, einen Anspruch erfolgreich zu formulieren, nur weil sich das Angebot auch an deutsche User richtet und daher auch in Deutschland abrufbar ist.

Arno Lampmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und bei "LHR Law" in Köln für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten insbesondere im Ausland zuständig: "Wenn es darum geht, Ansprüche gegen ausländische Content-Provider durchzusetzen, wird es oft schwierig - aber natürlich ist auch das nicht ausgeschlossen!" Mit ausreichender Expertise ist auch solch ein Problem zu lösen - allerdings nicht mit deutschem Recht, wie das Hamburger Urteil deutlich macht. Hier sind Anwälte gefragt, die sich auch auf internationalem Parkett sicher bewegen und über ein gutes internationales Netzwerk verfügen.

Die klagende Fotografin muss vorerst akzeptieren, dass im internationalen Netz mehrere ihrer Bilder ohne ihre Zustimmung veröffentlicht sind. Lampmann, der in Amerika viele kreative Rechteinhaber vertritt: "Damit muss man sich nicht abfinden!"

LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2016 - Az.: 308 O 161/13

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertreten Rechte-Eigentümer im In- und Ausland. Arno Lampmann ist unter der Nummer 0221 / 2716733-0 telefonisch erreichbar - oder per mail lampmann@lhr-law.de

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