Heiraten im Ausland

Familie und Ehescheidung
16.08.2016893 Mal gelesen
Es ist heute nicht selten, dass die Ehe im Ausland geschlossen wird. Häufig haben die Ehepartner außerdem unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und wohnen gegebenenfalls nach der Trennung nicht mehr im gleichen Staat. Insbesondere in Grenzregionen ist dies nicht selten der Fall.

Es ist heute nicht selten, dass die Ehe im Ausland geschlossen wird. Häufig haben die Ehepartner außerdem unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und wohnen gegebenenfalls nach der Trennung nicht mehr im gleichen Staat. Insbesondere in Grenzregionen ist dies nicht selten der Fall.

Wenn derartige Ehen dann scheitern, stellt sich die Frage, welches Gericht für die im Zuge der Trennung/Scheidung aufkommenden Probleme zuständig ist. Die "internationale Zuständigkeit" deutscher Gerichte ist in diversen zwischenstaatlichen Abkommen und im internationalen Privatrecht geregelt. Es muss daher in jedem Einzelfall genauestens geprüft werden, ob ein deutsches Gericht international zuständig ist.

Auch wenn die Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht, hat dies nicht zwangsläufig zur Folge, dass auch deutsches Recht zur Anwendung kommt. Nach welchem materiellen Recht das jeweils international zuständige Gericht zu entscheiden hat, richtet sich wiederum nach diversen zwischenstaatlichen und internationalen Abkommen sowie dem internationalen Privatrecht.

Familienrechtliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug bedürfen daher profunder Fachkenntnisse.

Rechtsanwalt Lücker ist sowohl Fachanwalt für Familienrecht als auch Fachanwalt für Erbrecht in Aachen. Herr Rechtsanwalt Lücker steht Ihnen nach telefonischer Kontaktaufnahme - oder per Mail - für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.