Abmahnung wegen fehlerhafter AGB

Abmahnung wegen fehlerhafter AGB
23.05.2016224 Mal gelesen
Hier: Der Gewährleistungsausschluss

Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen fehlerhafter AGB vor. Moniert werden die dortigen Regelungen zur Gewährleistung, da diese im streitgegenständlichen Fall vollständig ausgeschlossen war.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Abmahnung - was ist das?

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.

Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung

 Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Zunächst geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Mit dem Unterlassungsanspruch geht es darum, dass ein rechtswidriges Verhalten beendet werden soll. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Ferner bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher insbesondere für Unternehmer eine weitreichende Bedeutung.

Wichtig ist es hier aber vor allem zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Erstattungsanspruch ist. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.

Reaktion auf eine Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Es ist sinnvoll, hier einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich.  Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell - Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.

  •     Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  •     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
  •     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  •     Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten


Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.