Bausparvertrag LBS West und Kündigung - Können sich betroffene Bausparer wehren?

Bausparvertrag LBS West und Kündigung - Können sich betroffene Bausparer wehren?
20.02.2015301 Mal gelesen
Die LBS West trennt sich – wie andere Bausparkassen auch - derzeit von älteren Bausparverträgen. Die Frage, ob betroffene Bausparer sich wehren können, hat viele Antworten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Bestrebungen von Bausparkassen, ältere Verträge entweder zu neuen Konditionen fortzuführen oder den Vertrag zu beenden, hat in der jüngeren Vergangenheit wiederholt für Medienberichte gesorgt. Auch die LBS West fand sich Ende 2014 in entsprechenden Berichten wieder, da tausende Altverträge beendet werden sollen. Wenn Bausparer mit einem Vertrag der LBS West hiervon betroffen sind, kann sich sie die Frage stellen, ob sie gekündigt werden durften oder nicht. Doch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten - trotz einer Vielzahl von betroffenen Bausparverträgen.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten, die sich von Fall zu Fall unterscheiden können. Daher können auch sehr ähnliche Fälle rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund kann nicht ohne Weiteres auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

 

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der LBS West-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Im Fall der LBS West kann dies zum Beispiel hinsichtlich der 10-Jahresfrist, auf die die Bausparkasse sich stützt, interessant werden. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn LBS West-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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