Kündigung LBS Nord: Können sich Bausparer mit Altverträgen zur Wehr setzen?

Kündigung LBS Nord: Können sich Bausparer mit Altverträgen zur Wehr setzen?
02.02.2015353 Mal gelesen
Kurz vor dem Ende des vergangenen Jahres ließ die LBS Nord zahlreiche Bausparer wissen, dass sie ihre Altverträge nur zu neuen Konditionen weiterführen wird oder dass das Guthaben ausbezahlt wird Für Betroffen kann sich nun die Frage stellen, ob sie gekündigt werden durften oder nicht.

Die aktuellen Zinsen sind für Sparer kein Anlass zur Freude. Auch Bausparkassen bereitet das niedrige Zinsniveau Schwierigkeiten, da sie auch deutlich besser verzinste Altverträge bedienen müssen. Aufgrund dieser Entwicklung ist eine Reihe von Bausparkassen dazu übergegangen, zahlreiche ältere Verträge zu kündigen bzw. entsprechendes anzukündigen. Auch die LBS Nord hat entsprechende Maßnahmen im Dezember 2014 eingeleitet und stellt Kunden von die Wahl, den Tarif zu wechseln oder sich das angesparte Guthaben ausbezahlen zu lassen. Für betroffene Bausparer, die an ihrem Bausparvertrag festhalten wollen, kann sich die Frage stellen, ob sie sich wehren können oder nicht. Doch trotz der Vielzahl von Fällen kann die Antwort auf diese Frage von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten. Die Unterschiede zwischen den Einzelfällen können dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund können auch bereits gefällte Gerichtsurteile nicht immer "passen". Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen. Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der Bausparvertrag sich befindet. Ein zuteilungsreifer Vertrag unterscheidet sich von einem Vertrag, dessen Bausparsumme bereits seit einem Jahrzehnt erreicht oder überschritten ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der konkrete Bausparvertrag der LBS Nord sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn LBS NORD-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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