MPU / Idiotentest / Führerscheinentzug: Tipps zur Vorbereitung auf medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU = sogenannter Idiotentest)

Autounfall Verkehrsunfall
26.10.20073232 Mal gelesen

Die MPU ist eine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde, mit dem geprüft wird, ob Sie geeignet sind, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Langjährige Erfahrungswerte zeigen, dass die Erfolgsquote zum Bestehen dieses Tests ohne gute Vorbereitung lediglich bei cirka 15 % liegen!

Bei jedem neuen Testversuch fallen dann zusätzliche hohe Gebühren an, so dass es bereits aus Kostengründen sinnvoll ist, sich mit professioneller Hilfe gut auf den MPU-Test vorzubereiten.

Im Gegensatz zur Führerscheinprüfung geht es dabei hauptsächlich nicht um die Überprüfung von Wissen oder Können, sondern um Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung. Die Anordnung der MPU kann notwendig werden, wenn die Führerscheinbehörde Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kfz hat und der Führerschein entzogen oder neu erteilt werden soll.

1. Wann wird die MPU angeordnet?

  • bei Begehung von Straftaten in Verbindung mit dem Straßenverkehr
  • Begehung erheblicher oder wiederholter Verkehrsverstöße
  • Eignungszweifel durch Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Beantragte Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung / Entziehung nach Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister

2. Vorbereitung auf die MPU

Es gibt mehrere Möglichkeiten sich auf die MPU vorzubereiten. Bei krankheits- und alkoholbedingten Eignungszweifeln sollte mehrere Wochen vor der MPU ein Arzt aufgesucht werden. Dieser kann dann auch bei negativen Befunden die Ursachen dafür suchen. Insbesondere bei Alkoholabhängigkeit oder dessen Missbrauch ist die regelmäßige Überprüfung der Blut- und Leberwerte anzuraten. Aus denen lässt sich bei auf Normalwert sinkenden Werten eine Alkoholabstinenz ablesen.
Weiter anzuraten ist die Aufsuchung eines Psychologen, der Sie durch seine Beratung auf die MPU vorbereitet. Von diesem sollten Sie sich auch einen Beratungsbericht zur Vorlage bei der Gutachterstelle aushändigen lassen. Neben der Beratung durch einen Verkehrspsychologen können auch Vorbereitungskurse von TÜV, DEKRA oder ADAC angenommen werden.

3. Ablauf und Verhalten während der MPU

Die MPU besteht aus einem medizinischen Untersuchungsteil, indem es um die körperliche Eignung geht. Dies erfolgt durch Untersuchung und Befragung. Der umfassendere Teil besteht dann aus dem psychologischen Untersuchungsgespräch. Dort geht es um die Erörterung des Lebenslaufs, der Krankheitsgeschichte, der Konsumgewohnheiten und der Lebensumstände (Familie, Arbeit, Finanzen). Dies erfolgt ausschließlich um zu klären, wie es zu den Gesetzesverstößen kam und der daraus gezogenen Lehren. Insbesondere bei Sucht und Missbrauch von Alkohol, Drogen und Arzneimitteln die früheren und jetzigen Konsumgewohnheiten.
Während der MPU sollten sie folgende wichtige Verhaltensregeln beachten:

  1. pünktlich erscheinen
  2. keine Zweifel an dem Sinn der MPU äußern
  3. selbstkritische Einsicht in eigenes Fehlverhalten vermitteln
  4. Schuld nicht bei anderen suchen
  5. Konsequenzen als Folge eigenen Fehlverhaltens akzeptieren
  6. Nicht lügen, um sich nicht in Widersprüchen zu verzetteln
  7. Bei Suchtmittelmissbrauch:
  8. konsumierte Mengen realistisch wiedergeben
  9. Beachten Sie bei übermäßigem Alkoholkonsum bitte, dass sich aus den gemessenen Promillewerten schließen lässt, wie viel, wie oft und wie lange Sie schon Alkohol konsumieren, d.h. ob es sich um einen Gewohnheitstrinker handelt
  10. Bei erhöhtem Alkoholkonsum kommt zudem hinzu, dass Sie unter diesen Einflüssen trotzdem in der Lage waren ein Kfz zu führen.
  11. Ausführungen, dass Sie die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht bemerkt haben, sind plausibel, sagen aber auch aus, dass Sie verstärkt Alkohol konsumiert haben.
  12. Äußern Sie, dass Sie nicht mehr unter Suchtmitteleinfluss ein Kfz führen würden, da Sie aufgrund der Alkoholabstinenz auch geringe Mengen als Belastung empfinden.
  13. Vermitteln Sie, dass Sie sich mit Ihrem Sucht- oder Missbrauchproblem auseinandergesetzt haben, und das dies positive Auswirkungen auf Ihr Leben hat (Familie, Arbeit, Freunde).
  14. Stellen Sie Ihren Suchtmittelkonsum nicht als einmaligen Ausrutscher dar, auch sollten keine Vergleiche zu anderen Personen und deren Konsum herangezogen werden.
  15. Aufsuchen einer Selbsthilfegruppe, um ernsthafte Auseinandersetzung mit Problem zu vermitteln

4. Folgen

Juristisch kann man gegen die Entziehung oder Nichterteilung nach vorherigem Entzug der Fahrerlaubnis vorgehen, da diese einen Verwaltungsakt darstellen, der eventuell rechtswidrig ist!

a. Bei negativem Gutachten
Da die Führerscheinbehörde nicht sofort von Ihrer Unterziehung an einer MPU mit negativem Ergebnis erfährt, sollten Sie darauf achten, dass nicht bereits Ihre Teilnahme zur MPU an die Behörde mitgeteilt wird. Weiterhin sollten Sie angeben, dass das Gutachten direkt an Sie geschickt werden soll und nicht an die Führerscheinbehörde. Wenn nämlich die 1. MPU mit einem negativen Gutachten ausgeht, haben Sie die Möglichkeit sich einer 2. MPU zu unterziehen. Wichtig ist es, dass die Behörde von einem negativen Gutachten nichts erfährt, weil sich mit jedem negativen Gutachten Ihre Chancen auf Wiedererteilung oder Nichtentzug Ihres Führerscheins verschlechtern.


b. Bei Verweigerung oder nicht fristgerechter Beibringung des MPU-Gutachtens
Verweigern Sie die MPU oder bringen Sie der Fahrerlaubnisbehörde das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf Ihre Nichteignung schließen und wird dann Ihre Fahrerlaubnis entziehen oder nicht wieder erteilen.

Für Rückfragen, auch zur Benennung von geeigneten Helferadressen, stehen wir Ihnen jederzeit gern beratend zur Verfügung.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Beratungskosten des Anwalts.

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.