VW Abgasskandal: Gericht verurteilt Händler, schwerwiegender Mangel, Schadensersatz möglich

VW Abgasskandal: Gericht verurteilt Händler, schwerwiegender Mangel, Schadensersatz möglich
21.03.2016729 Mal gelesen
Was sagt die Rechtsprechung zu den befürchteten und tw. schon vorhandenen Wertminderungen?

Nachdem das Landgericht Bochum die Klage eines Tiguan-Besitzers abgewiesen hat, weil der Abgasmakel kein erheblicher Mangel sei, sind viele Dieselbesitzer verunsichert. Dass die Manipulationen auch anders eingestuft werden können, zeigte sich nun in einem österreichischen Gerichtsurteil: Die Mängel wurden als schwerwiegend eingestuft. Auch müsse der Händler für die Manipulation durch VW einstehen. Die Verantwortung könne nicht auf den Hersteller VW abgeschoben werden.

 

Laut der Rechtsanwälte, die dieses Klageverfahren führen, können somit Ansprüche auf Schadensersatz in Österreich eingeklagt werden. Das Ziel des Verfahrens sei es, dass dem Kläger die entstandenen Schäden ersetzt werden. Da die eingebaute Software nicht der Typisierung entsprechen, stimme auch die Nova (Normverbrauchsabgabe, wird bei der Zulassung eines PKW fällig hängt vom CO2-Wert ab) nicht. Da nach wie vor unsicher ist, ob die Rückrufaktion Nachteile für die Kunden hat - etwa Folgeschäden wie Mehrverbrauch, Minderleistung oder eine Wertminderung - fordert die Kanzlei deshalb von VW ein Anerkenntnis, dass VW für alle Schäden und Nachteile aufkommt, die entstehen können. Sollte es dazu nicht kommen, kündigt die Rechtsanwaltskanzlei bereits jetzt an, gerichtliche Hilfe gegen VW in Anspruch zu nehmen.

 

Was kann ein österreichisches Urteil für die deutschen Dieselbesitzer aussagen?

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere tausend Geschädigte des VW Abgasskandals vertritt, hat das Verfahren in Österreich auch für Geschädigte in Deutschland wegweisenden Charakter. Rechtsanwalt und Fachanwalt Ralph Sauer teilt dazu mit:

"Das österreichische Kaufrecht entspricht demjenigen in Deutschland. Inhaltlich wurde das Gewährleistungsrecht in der EU durch eine Richtlinie bereits 2002 vereinheitlicht und auch in Österreich umgesetzt. Österreichische und deutsche Kunden haben daher im Wesentlichen dieselben Rechte. Das Gericht in Österreich hat festgestellt, dass ein schwerwiegender Mangel vorliegt, der die Gewährleistungspflichten des Händlers auslöst. Dies muss auch in Deutschland gelten. Auch deutsche Gerichte werden deshalb nicht umhinkommen, einen schwerwiegenden Mangel anzunehmen und den Geschädigten Recht zu geben."

 

Denn in der Praxis müssen sich etliche Fahrzeugbesitzer bereits jetzt mit den konkreten Folgen des Abgasskandals auseinandersetzen. Rechtsanwalt Ralph Sauer teilt dazu mit:

"Zahlreiche unserer Mandanten berichten, dass sie entweder das Fahrzeug überhaupt nicht oder nur mit einem erheblichen Verlust verkaufen können. So wird von Wertverlusten bis zu 20% berichtet. Auch würden teilweise Mercedes- und BMW-Händler die Fahrzeuge überhaupt nicht in Zahlung nehmen."

 

Zuletzt berichtet auch Focus Online über Wertminderungen. Michael Velte, Vorstandsvorsitzender des VMF (Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V., sagte zu FOCUS Online:

"Ein vom Hersteller durch die Manipulation ausgelöster Wertverlust betroffener Fahrzeuge führt zu einem betriebswirtschaftlichen Schaden bei den Gebrauchtwagenvermarktern. Vor allem sind die bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwerte für alle manipulierten Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns in der Regel nicht mehr erzielbar. Denn die möglichen Käufer können Risiken und Folgewirkungen der Abgasmanipulation immer noch nicht einschätzen und müssen beim Erwerb solcher Fahrzeuge explizit auf diesen Mangel hingewiesen werden."

 

Nach der Rechtsprechung des BGH und des Oberlandesgerichts Jena berechtigt eine Wertminderung von 1% und mehr bereits zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Nach den neusten Enthüllungen in den USA und der Verschiebung des Passat Rückrufs dürften die Rechte der VW Geschädigten problemlos durchgesetzt werden können. Das bestätigt jetzt auch das Urteil aus Österreich. Die Medien hatten berichtet, dass sich der Rückruf des VW Passats verschiebe, weil möglicherweise zu hohe Spritverbräuche durch die Nachrüstung entstehen. In den USA soll die Software noch 2015 verbessert worden sein, weil sie angeblich im normalen Fahrbetrieb zu oft in den Prüfstandmodus geschalten habe. Dadurch sei es zu einem hohen Dieselpartikelausstoß mit den entsprechenden negativen Folgen für den Dieselpartikelfilter gekommen. All dies kann negative Auswirkungen auf den Wert der Fahrzeuge haben, was deutsche Gerichte berücksichtigen müssen.


Mehr Informationen rund um die Rechte der betroffenen Dieselbesitzer befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr / Schwarzwald

Telefon: 07821 / 92 37 68 0

Fax: 07821 / 92 37 68 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.vw-schaden.de