Wer beispielsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Flugzeug, Bahn oder Bus anreist und dabei auf Weisung seines Arbeitgebers Aufgaben für das Unternehmen erledigt, hat selbstverständlich Anspruch auf eine ganz normale Vergütung seiner Reisezeit. Hierbei handelt es sich um normale Arbeitszeit.
Wer sich aber unterwegs seine Reisezeit frei einteilen und selbst gestalten kann, hat hingegen keinen Vergütungsanspruch. Hierbei handelt es sich um sogenannte Ruhezeit.
Wer selbst am Steuer sitzt - egal ob im Firmenwagen oder im eigenen Privatauto - kann sich die Reisezeit immer vergüten lassen. Anders sieht es für mitreisende Kollegen aus. Diese befinden sich wiederum in der Ruhezeit - zumindest dann, wenn sie unterwegs keine Aufgaben für ihren Arbeitgeber erledigen müssen.
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