Abmahnung von Christoph U. Bellin durch Giese Rechtsanwälte

Abmahnung von Christoph U. Bellin durch Giese Rechtsanwälte
05.08.2016382 Mal gelesen
Wegen unberechtigter Fotonutzung auf Ebay mahnt der Fotograf Christoph U. Bellin, vertreten durch Rechtsanwälte Giese ab. Gerügt wird der Verstoß gegen die Urheberrechte des Fotografen.

Was werfen Rechtsanwälte Giese dem Abgemahnten vor?

Vorwurf des Abmahnschreibens ist die Nutzung eines Fotos des Fotografen Christoph U. Bellin in einem Ebay-Angebot, welches urheberrechtlich geschützt ist. Der Abgemahnte ist zur  Nutzung des Fotos nicht berechtigt und begehe daher eine Urheberrechtsverletzung.

Was fordern die Rechtsanwälte Giese?

In dem Abmahnschreiben werden folgende Forderungen gestellt:

Der Adressat des Schreibens wird dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von 360 Euro zahlen und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546, 50 Euro übernehmen. Insgesamt soll der Abgemahnte also 644, 50 Euro zahlen.

Was können sie tun, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwälte Giese im Auftrag des Fotografen Christoph U. Bellin erhalten? - Dann ist es ratsam zunächst wie folgt vorzugehen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Unsere Anwälte beraten sie deutschlandweit Wir beraten deutschlandweit und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich zu sein. Dazu können sie auch  unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.