Verbraucherinsolvenz: Wirtschaftlicher Neuanfang durch Restschuldbefreiung – Dr. Finke Rechtsanwälte beraten Sie in Mannheim und Stuttgart

Verbraucherinsolvenz: Wirtschaftlicher Neuanfang durch Restschuldbefreiung –  Dr. Finke Rechtsanwälte beraten Sie in Mannheim und Stuttgart
29.08.2014343 Mal gelesen
Beratung in Sachen Insolvenzrecht in Mannheim und Stuttgart

Schulden bzw. Verbindlichkeiten sind für viele Bürger eine unangenehme Sache. Dies gilt umso mehr, soweit die Schulden nach realistischer Einschätzung nicht mehr abgetragen werden können. In solch einer Situation bleibt oftmals nur der Weg in die Insolvenz. Doch durch ein erfolgreich durchgeführtes Insolvenzverfahren kann sich auch die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs ergeben.

Verbraucherinsolvenz & Restschuldbefreiung
Für Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben, sieht das Gesetz ein eigenständig geregeltes Insolvenzverfahren vor, das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieses an den Verbraucher gerichtete Verfahren ermöglicht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung und damit einen wirtschaftlichen Neuanfang. Aufgrund der neuen Gesetzeslage (Reform) ab dem 1 Juli 2014 kann eine Entschuldung bereits nach drei bzw. fünf Jahren erfolgen anstatt wie bisher nach sechs Jahren.

Voraussetzung für eine verfrühte Restschuldbefreiung ist, dass der Schuldner sämtliche durch das Verfahren entstandenen Kosten bedient hat und eine Mindestbefriedigungsquote (Zahlungen an Gläubiger) von 35 % erreicht. Gelingt dies dem Schuldner nicht, bleibt weiterhin die Möglichkeit, bei Aufbringung der Verfahrenskosten eine Schuldenbefreiung nach 5 Jahren zu erreichen. Der pfändbare Teil der erzielten Einkünfte (z.B. Arbeitslohn) wird während dieser Zeit an den Treuhänder abgeführt. Nach der jeweiligen Verfahrenszeit und der Restschuldbefreiung werden dem Schuldner diejenigen Schulden erlassen, die er zum Zeitpunkt der Antragsstellung hatte. Für viele Schuldner ist damit ein wirtschaftlicher Neuanfang geschafft.

Ihre Zukunft in besten Händen - Standorte Mannheim und Stuttgart
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Finke Rechtsanwälte beraten Sie rund um das Insolvenzverfahren. Gerne finden wir in einem persönlichen Gespräch heraus, wie Sie schnellstmöglich schuldenfrei werden und damit einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen können.

Die Kanzlei Dr. Finke Rechtsanwälte ist eine auf das Insolvenzrecht, Handels- sowie Gesellschafsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Mannheim und Stuttgart. Wir vertreten die Auffassung, dass eine optimale rechtliche Interessenvertretung nur durch eine konsequente und unbedingte Spezialisierung erreicht werden kann.

Für weitere Informationen finden Sie uns unter: http://www.kanzlei-finke.de