VW-Abgasskandal: Ermittlungsverfahren gegen Aufsichtsrat Pötsch

VW-Abgasskandal: Ermittlungsverfahren gegen Aufsichtsrat Pötsch
07.11.2016145 Mal gelesen
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erweitert auf eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Ermittlungen gegen Organe der Volkswagen AG. Im Fokus steht nunmehr auch der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nunmehr auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Hans Dieter Pötsch eingeleitet. Das teilte die Volkswagen AG zum 06.11.2016 mit. Danach wird ermittelt, ob Pötsch als Finanzvorstand den Kapitalmarkt rechtswidrig manipuliert habe, indem auch er es unterließ, die Aktionäre rechtzeitig über die Risiken des Abgasskandals für den Wert der Aktie informiert zu haben. Bislang hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungen auf den damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Martin Winterkorn und den VW-Markenchef Herbert Diess erstreckt. Die Ausweitung der Ermittlungen geht laut Presseberichten auf Erkenntnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zurück (BaFin), die u. a. den Wertpapierhandel und damit verbundene Pflichten der Emittenten von Aktien überwacht und untersucht. Die BaFin hatte mittels eines Fragebogens bei der Volkswagen AG erfragt, wer wann worüber informiert gewesen ist.

Die Volkswagen AG hat die Ausweitung der Ermittlungen zum Anlass genommen, erneut ihre Auffassung kundzutun, ihre Pflichten gegenüber dem Kapitalmarkt ordnungsgemäß erfüllt zu haben. Gegen klagende Aktionäre verweist die Volkswagen AG regelmäßig darauf, dass sie bis Mitte September 2015 von einem positiven Ausgang der Verhandlungen mit den US-Behörden ausgegangen sei. Deshalb habe sie den Kapitalmarkt nicht über die Manipulationsvorwürfe informieren müssen. Die Volkswagen AG beruft sich dabei insbesondere darauf, den Erfolg milderer Sanktionen der US-Behörden nicht mit einer Veröffentlichung über den Abgasskandal gefährdet haben zu wollen.

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte kann sich die Volkswagen AG für ihr Kommunikationsverhalten nicht rechtfertigen. Denn dafür hat die Volkswagen AG ihren Investoren gegenüber den Abgasskandal zu lange verschwiegen und diesen zudem das jederzeit mögliche Risiko scheiternder Verhandlungen aufgebürdet. Dabei tritt für die ARES Rechtsanwälte erschwerend hinzu, dass die Volkswagen AG die Ermittlungen der US-Behörden zum Abgasskandal noch im Halbjahresbericht vom 31. Juli 2014 unter den Tisch fielen ließ, obwohl der Vorstand zu diesem Zeitpunkt bereits Kenntnis von den Ermittlungen gehabt haben soll.

http://ares-recht.de/volkswagen-abgasskandal-anmeldung-musterverfahren-sammelklage/

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt Aktionäre gegen die Volkswagen AG.