Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzung am Film Jupiter Ascending ab.

Waldorf Frommer mahnt im  Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzung am Film Jupiter Ascending ab.
21.03.2016265 Mal gelesen
Wieder einmal verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen, um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen zu verfolgen. Dieses Mal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Forderung: 815,00 EUR.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH u.a. wegen des Uploads (Rechtsverletzung) des Films "Jupiter Ascending" ab.

 

Wer ist die Kanzlei Waldorf Frommer?

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Kanzlei mit Sitz in München, die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert hat. Vertreten werden einige große Unternehmen, vor allem in der Film- und Musikindustrie. Für diese Mandanten verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer nun vermeintliche Urheberrechtsverstöße mithilfe von Abmahnungen.

 

Welchen Vorwurf beinhaltet eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

 

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer tragen die Überschrift: "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". Sie werden standardisiert verfasst und enthalten den Vorwurf eines Verstoßes gegen §§ 16, 19a UrhG, dem Verbot der Vervielfältigung sowie dem Verbot öffentlichen Zugänglichmachens ohne Einwilligung des Rechteinhabers. Aus diesen vermeintlichen Verstößen leitet die Kanzlei Waldorf Frommer einen Anspruch auf Unterlassung ab. Für den Upload einzelner Filmtitel wird meist ein Gesamtbetrag von 815,00 EUR aufgerufen.

 

Wie gehen Sie mit einer Abmahnung um?

 

Die meisten Empfänger von Abmahnungen sind zunächst einmal überrascht und sind unsicher, wie mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder von anderen Kanzleien umzugehen ist. Sollte man den geforderten Betrag zahlen, auch wenn dieser ziemlich hoch erscheint? Sollten Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen? Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass es im Urheberrecht selten pauschale Lösungsansätze gibt. In jedem Einzelfall kann ein etwas anderes Vorgehen bei der Verteidigung von Abmahnungen ratsam sein. Grundsätzlich gilt jedoch:

 
  1. Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt.
  2. Nehmen Sie die in der Abmahnung enthaltene Frist ernst,
  3. Kontaktieren Sie professionelle Hilfe, also einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts.
 

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist auf den Rechtsgebieten Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht aktiv. Aufmerksam verfolgen wir daher neue Entwicklungen in der Rechtsprechung und berichten gerade bezüglich Filesharing- Abmahnungen immer wieder über Aktuelles. Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenloses Erstgespräch oder senden uns Ihre Abmahnung zu. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

   

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