Recht zum Widerspruch bei Verträgen der Axa Lebensversicherung AG

Recht zum Widerspruch bei Verträgen der Axa Lebensversicherung AG
08.11.2016231 Mal gelesen
Renten- und Lebensversicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, kann in 60 % noch heute widersprochen werden. Grund dafür sind fehlerhafte Belehrung über das Recht zum Widerspruch. Auch Verträge der Axa Lebensversicherung AG sind betroffen.

Axa Lebensversicherung AG belehrt Versicherungsnehmer fehlerhaft über Widerspruchsrecht

Ganz unverhofft können Versicherungsnehmer der Axa Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, eine rechtlich vorteilhafte Position erlangen. Im Regelfall beträgt das Widerspruchsrecht eines solchen Vertrages 14 Tage, doch auch Jahre nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss die Axa Lebensversicherung ihren Kunden das Recht zum Widerspruch zugestehen. Grund dafür sind Fehler in der Belehrung über das Recht zum Widerspruch. So können Kunden der Axa Lebensversicherung, die fehlerhaft belehrt wurden, Widerspruch einlegen und auf diese Weise einen finanziellen Vorteil erhalten.


Fehler in der Widerspruchsbelehrung seitens der Axa Lebensversicherung

Die übliche gesetzliche Widerspruchsfrist eines Renten- oder Lebensversicherungsvertrags von 14 Tagen beginnt nur nicht, wenn die dem Vertrag angefügte Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. In diesen Fällen bedeutet fehlerhaft, dass die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Deutlichkeit, der Formulierungen und der äußeren Gestaltung nicht eingehalten wurden. Dieser Fall trat bei vielen Versicherungsunternehmen und auch bei der Axa Lebensversicherung in bis zu 60 % aller abgeschlossen Versicherungsverträge ein. So wurden zum Beispiel Formerfordernisse nicht eingehalten. Zudem spricht die Axa Lebensversicherung in ihrer Belehrung unzutreffend über das Widerspruchsrecht über das Widerrufsrecht. Mithin sind die Belehrung fehlerhaft erfolgt und ein Widerspruchsrecht besteht nach wie vor.


Gute Gründe sprechen für einen Widerspruch

Die meisten der Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind nach dem Policenmodell erfolgt. Hierbei erhielt man erst Tage später die Exemplare wichtiger Vertragsdokumente über maßgebliche eigene Rechte und Pflichten und die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine vorherige Einsichtnahme in die Dokumente, um sich einen Überblick verschaffen zu können, war zudem nicht möglich. Des Weiteren tätigten viele Versicherungen Fehlinvestitionen durch viel umworbene Fondsbindungen. Hierbei handelt es sich um eine Verknüpfung von Versicherungssumme und Finanzgeschäften. Doch vielfach blieben die erhofften hohen Renditen aus.

Durch die Erklärung des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Anstatt des bloßen Rückkaufswertes, erhält der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge zurück. Somit kann man ohne Verluste aus der Renten- oder Lebensversicherung aussteigen und auf eine andere, effektivere Art und Weise vorsorgen.


Mit Hilfe der Kanzlei Werdermann I von Rüden Widerspruch durchsetzen

Die verwendeten Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG weisen eine Vielzahl von Fehlern in unzähligen Varianten auf. Deswegen bedarf es einer genauen und individuellen Prüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung. Eine umfassende juristische Bewertung der Belehrung vermeidet unnötige Überraschungen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden bieten Ihnen dafür eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an!


Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,

  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,

  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!