Wölbern Frankreich 04: Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht

Wölbern Frankreich 04: Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht
17.08.2016330 Mal gelesen
Für Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wird die Zeit knapp, wenn sie noch Schadensersatz geltend machen wollen. Ab September droht die Verjährung der Forderungen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Wölbern Invest legte den geschlossenen Immobilienfonds im September 2006 auf. Anleger konnten sich mit mindestens 15.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Insgesamt wurden rund 92 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Allerdings rechnete sich die Investition für die Anleger nicht. Ein Grund dafür ist sicher auch, dass der ehemalige Wölbern-Chef Gelder aus dem Fonds zweckentfremdet haben soll.

Schließlich musste die Büroimmobilie in Paris verkauft werden. Doch auch nach dem Verkauf blieben für die Anleger unterm Strich hohe finanzielle Verluste. Noch haben die Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Viel Zeit bleibt aber nicht mehr. Der Fonds Wölbern Frankreich 04 wurde im September 2006 erstmals zur Beteiligung angeboten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Daher sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Immobilienfonds oftmals als sichere und einträgliche Geldanlagen dargestellt. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört allerdings auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Dazu können u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen, Leerstände oder ein erhöhter Sanierungsbedarf der Fondsimmobilie zählen. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im unternehmerischen Risiko. Am Ende kann der Totalverlust der Einlage stehen. Diese Risiken wurden in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend erläutert.

Schadensersatzansprüche können darüber hinaus aus Prospektfehlern entstanden sein. Auch die Angaben in den Emissionsprospekten müssen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein vollständiges Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zu machen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/woelbern-invest.html