Gerade weil der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) während der Probezeit noch nicht greift, ist die Verunsicherung groß. Was ist zu beachten und wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren?
Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
Während der Probezeit, die längstens sechs Monate dauert, genießen Arbeitnehmer keinen umfassenden Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines konkreten Grundes innerhalb von zwei Wochen kündigen, und das auch, wenn der Arbeitnehmer krank ist. Dies liegt daran, dass das Kündigungsschutzgesetz erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit greift. Wichtig zu wissen: Selbst eine krankheitsbedingte Kündigung ist in der Probezeit möglich, solange keine Diskriminierung oder Willkür im Spiel ist.
Gehalt in der Probezeit: Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Krankheit
Auch wenn der Kündigungsschutz eingeschränkt ist, bleiben Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abgesichert. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn Sie länger als vier Wochen in dem Unternehmen beschäftigt sind. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzahlen. Beträgt die Beschäftigungsdauer weniger als vier Wochen, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. In diesen Fällen erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld, welches jedoch beantragt werden muss.
Wie lange darf man in der Probezeit krank sein?
Es gibt keine rechtliche Grenze, wie oft oder wie lange man in der Probezeit krank sein darf. Jedoch kann häufige oder lange Krankheit das Vertrauen des Arbeitgebers erschüttern, was in einer Kündigung münden könnte. In der Praxis spielen oft Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit eine Rolle, weshalb längere Fehlzeiten während der Probezeit als Kündigungsgrund herangezogen werden können. Es ist ratsam, in solchen Fällen mit dem Arbeitgeber offen zu kommunizieren und ihn über die Krankheit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
Rechtswege gegen eine Kündigung in der Probezeit
Sollten Sie in der Probezeit gekündigt werden, besteht die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Eine Klage hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn zum Beispiel Diskriminierung im Spiel ist oder die Kündigung gegen grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien verstößt. Es ist in jedem Fall ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen.
Krank in der Probezeit – Kündigung möglich, aber nicht willkürlich
Eine Kündigung während der Probezeit aufgrund von Krankheit ist rechtlich möglich, da der volle Kündigungsschutz in der Probezeit nicht gilt. Dennoch darf der Arbeitgeber nicht willkürlich handeln. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung oder Unsicherheiten, welche Rechte Sie haben, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung zu finden.
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