Abmahnung von der Bergrecords GmbH

Abmahnung von der Bergrecords GmbH
23.08.2016516 Mal gelesen
Im Auftrag der Bergrecords GmbH mahnt die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Album „Seelenleben“ von Andrea Berg ab.

Bergrecords GmbH  mahnt Urheberrechtsverletzung ab

Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing. Der Empfänger der Abmahnung soll das Album "Seelenleben" von Andrea Berg illegal über eine Internettauschbörse zum Download angeboten haben. In der Abmahnung werden auch Datum und Uhrzeit der angeblichen Rechtsverletzung genannt. Das Verhalten des Abgemahnten begründe eine unberechtigte Veröffentlichung des Musikalbums "Seelenleben" von Andrea Berg und verletze die  Urheber- und Leistungsschutzrechte der Bergrecords GmbH, die auch zur Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen berechtigt ist.

Diese Forderungen stellt die Bergrecords GmbH in der Abmahnung

Die Bergrecords GmbH macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert innerhalb einer 14-tägigen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die auch eine Vertragsstrafe enthält. Daneben verlangt die Bergrecords GmbH die Zahlung von lizenzanalogem Schadensersatz und der Abmahnkosten in Höhe von 492,54 Euro.  Auch die Kosten für das Auskunftsverfahren von insgesamt 500,80 Euro werden geltend gemacht. Schlussendlich wird dem Abgemahnten ein Vergleich vorgeschlagen, bei dem er innerhalb von 14 Tagen einen pauschalen Betrag von 1500 Euro zahlen soll. Bei Nichterfüllung der Forderungen würden weitere rechtliche Maßnahmen drohen.

Auch eine Abmahnung erhalten?

Sie haben ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten und benötigen eine rechtliche Beratung? - Wenden sie sich an uns von Werdermann und von Rüden. Nutzen sie ganz unkompliziert unsere kostenlose Erstberatung. Dazu können sie und Ihr Anliegen einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11, sowie telefonisch unter  030 - 965 356 2929 mitteilen.

Im  Übrigen ist es bei Erhalt einer Abmahnung empfehlenswert die folgenden Verhaltenstipps einzuhalten.

 
  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie zunächst nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.