ALG II - zusätzliches Geld in besonderen Lebenssituationen

ALG II - zusätzliches Geld in besonderen Lebenssituationen
03.10.20101829 Mal gelesen
Arbeislosengeld II-Empfänger haben in besonderen Lebenssituationen Anspruch auf zusätzliches Geld.

Arbeitslosengeld 2 - Empfänger haben unter Umständen Anspruch auf zusätzliches Geld, wenn sie sich in besonderen Lebenssituationen befinden. In diesem Fall wird ein finanzieller Mehrbedarf gezahlt:

  • Schwangerschaft
  • Alleinerziehende
  • Erkrankung mit kostenintensiver Ernährung
  • Behinderung (es sind weitere Voraussetzungen erforderlich)
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, die nicht erwerbsfähig sind.

Wichtig ist, noch, dass die Gesamtsumme der Mehrbedarfe nicht höher sein darf als der Betrag der Regelleistung. Für einen Alleinstehenden wären das zur Zeit (im Oktober 2010) 359 €.