Fehlendes Arbeitszeugnis: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?

Fehlendes Arbeitszeugnis: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?
07.12.2015191 Mal gelesen
Es gibt eine Vielzahl an möglichen Gründen, warum ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zum Ende des Arbeitsverhältnisses hin kein Arbeitszeugnis ausstellt. Doch egal ob Zeitmangel, fehlende Praxis oder schlicht böser Wille – was können Sie tun, wenn Sie von Ihrem Chef kein Zeugnis bekommen?

Gemäß § 109 GewO, § 630 BGB hat jeder Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Zeugniserteilung. An diesem Grundsatz gibt es auch nichts zu rütteln. Ihr Arbeitgeber ist also gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Wer am letzten Arbeitstag kein Arbeitszeugnis bekommen hat, sollte zunächst noch einmal persönlich bei seinem ehemaligen Arbeitgeber um Zeugniserteilung bitten. Häufig bleibt im täglichen Firmenalltag kaum Zeit für zusätzliche Arbeiten wie ein aufwendiges Arbeitszeugnis, so dass es schlicht auch einmal vergessen wird.

Ist das persönliche Vorsprechen vergebens, empfiehlt es sich mit einer schriftlichen Erinnerung zur Erstellung des Zeugnisses aufzufordern. Wichtig ist hierbei, dass Sie eine konkrete Frist setzen!

Kommt Ihr ehemaliger Arbeitgeber auch der schriftlichen Aufforderung nicht nach, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht zu klagen!

Wichtig: Wenn Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber auch nach mehrfacher Aufforderung kein ordentliches Arbeitszeugnis ausstellt und es deshalb zur Absage von Bewerbungen kommt, können Sie Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend machen!

Warten Sie noch immer auf das Ihnen rechtlich zustehende Arbeitszeugnis?

Dann nehmen Sie keine weiteren Nachteile für Ihre Karriere in Kauf! Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei. Wir sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich.

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.