Verlorener Kündigungsschutzprozess kann zu Gehaltsrückzahlungen führen

Verlorener Kündigungsschutzprozess kann zu Gehaltsrückzahlungen führen
18.02.2013476 Mal gelesen
Hat der Arbeitnehmer nach einer erstinstanzlich gewonnenen Kündigungsschutzklage einen Weiterbeschäftigungsanspruch, so sollte er auf eine tatsächliche Weiterbeschäftigung bestehen. Geht der Prozess schlussendlich nämlich doch verloren, drohen sonst Lohnrückzahlungsansprüche des Arbeitgebers.

So auch in einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden hatte.

Nach einer fristlosen Kündigung erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und gewann diese in der ersten Instanz. Auf Antrag sprach das Gericht ihm außerdem einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu. Diesen Anspruch setzte der Arbeitnehmer jedoch nicht durch. Er sah dazu keine Veranlassung, da der Arbeitgeber seinen Lohn weiterhin bezahlte, ohne dass er dafür tatsächlich arbeitete.

Die zweite Instanz gab jedoch dem Arbeitgeber Recht und hielt die ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam. Der Arbeitgeber klagte nun gegen den Arbeitnehmer auf Rückzahlung des ausbezahlten Lohns.

Die Richter Landesarbeitsgerichts Köln sprachen dem Arbeitgeber diesen Anspruch auch zu. Es habe keine ausdrückliche Vereinbarung darüber bestanden, ob der Arbeitnehmer die Zahlungen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens behalten durfte. Damit sei keine rechtliche Grundlage für die Lohnzahlungen gegeben. Der Arbeitgeber wollte gerade nicht in jedem Fall bezahlen, sondern nur, wenn er dazu tatsächlich auch verpflichtet war. Da der Arbeitnehmer nicht arbeitete, stellte der ausbezahlte Lohn auch keine faktische Gegenleistung für seine Arbeit dar. Der Arbeitgeber habe somit einen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Lohns.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.10.2011, 11 Sa 908/10, Vorinstanz: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 06.10.2010, 3 Ca 1539/09)

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