HAHN Rechtsanwälte wird in Kürze auch für einen Anleger des PROJECT Metropolen 18 eine erste Klage gegen die PROJECT Investment AG sowie die Treuhandkommanditistin, die PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einreichen. Die Klage ist auf Schadensersatz gerichtet, also auf Erstattung der Anteilssumme zuzüglich des Ausgabeaufschlags, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Anteil.
Der PROJECT Metropolen 18 ist bis zum 30.06.2020 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von über 150 Mio. EUR platziert worden.
Gravierende Planabweichungen bereits 2019
Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen der Vertragsanbahnung sämtliche für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände offenzulegen sind. Dies ist bei einem sogenannten Blindpool-Konzept nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte auch für die Objekte, in die investiert wird, der Fall, wenn sich nach der getätigten Investition konkrete Planabweichungen ergeben. Sind die Anlagebedingungen so weit gefasst, dass der Anleger selbst die konkreten Investitionen nicht antizipieren kann, erfordert eine informierte Entscheidung insbesondere die Offenlegung der konkreten Käufe bzw. Beteiligungen und gegebenenfalls vorliegender Abweichungen von der ursprünglichen Planung. Bei dem PROJECT Metropolen 18 ergaben sich bei nahezu sämtlichen Beteiligungen, die im Jahre 2018 über die PROJECT M 18 Beteiligungs GmbH getätigt worden sind, bereits 2019 erhebliche Verzögerungen.
Die Planabweichungen betreffen den Verkaufsstart und / oder den Baubeginn und zum Teil auch die Projektfertigstellung. Es handelte sich bei den im Jahr 2018 erworbenen Objekten sämtlich um unbebaute Grundstücke, bei denen noch keine Baugenehmigung vorlag und – soweit bekannt – bei einem Grundstück (Heerdter Landstraße, Düsseldorf) noch nicht einmal ein B-Plan existierte. Bei mehreren der 2018 erworbenen Grundstücke wurde die Bebauung im weiteren Verlauf verworfen und stattdessen ein Weiterverkauf des unbebauten Grundstückes geplant. Bei der PROJECT PW Gutsstraße 2-3 München GmbH & Co. KG war dieses bereits 2019 der Fall, da kein Baurecht erreicht werden konnte.
Nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte ist weiter unter anderem auch die Höhe der angegebenen Renditeerwartung unrichtig. In dem Verkaufsprospekt ist von einer erwartbaren Rendite in Höhe von „6 % oder mehr im Jahr“ die Rede. Dagegen ergeben die im Mid-Case-Szenario angegebenen Kapitalrückflüsse, die in den Wesentlichen Anlegerinformationen aufgeführt werden nach Überprüfung des Gutachters keine Rendite von „6 % oder mehr im Jahr“ bezogen auf die beiden Ausschüttungsvarianten. Bei den Anteilsklassen, die eine Ausschüttung vorsehen (4% und 6%), liegt die Rendite nach den Berechnungen des Gutachters unter 6% und zwar selbst dann, wenn das Agio nicht mit eingerechnet wird.
Erste Klage wird in Kürze eingereicht
Die erste Pilotklage für einen Anleger des PROJECT Metropolen 18 ist bereits vorbereitet und wird nach Scheitern der außergerichtlichen Bemühungen eingereicht. Für den Fonds PROJECT Wohnen 14 läuft bereits eine erste Pilotklage. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Ist der Verkaufsprospekt unrichtig oder unvollständig, kann unter anderem die Kapitalverwaltungsgesellschaft hierfür gemäß § 306 Abs. 1 KAGB haftbar gemacht werden. Entsprechendes gilt bezüglich der Wesentlichen Anlegerinformationen, wenn die dort enthaltenen Angaben irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Stellen des Verkaufsprospektes vereinbar sind (§ 306 Abs. 2 KAGB). Weiter kommt hier unter anderem auch eine Haftung der Treuhandkommanditistin in Betracht.
Einzel- und Sammelklagen
Neben Einzelklagen plant HAHN Rechtsanwälte auch Sammelklagen für folgende Alternative Investmentfonds der PROJECT Investment Gruppe:
- PROJECT Wohnen 14
- PROJECT Wohnen 15
- PROJECT Metropolen 16
- PROJECT Metropolen 17
- PROJECT Metropolen 18
- PROJECT Metropolen 19
- PROJECT Metropolen 20
- PROJECT Metropolen 21
- PROJECT Metropolen 22
Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, sich unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/lp/project-immo-sammelklage/
für eine Sammelklage zu registrieren.
HAHN Rechtsanwälte berät betroffene Investoren zu ihren individuellen Möglichkeiten. Sie können – neben oder anstelle der Registrierung – auch unverbindlich unter der E-Mail-Adresse brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de oder unter der Telefon-Nr. 0421-24685-0 mit uns Kontakt aufnehmen.
Angesichts der zu erwartenden erheblichen Verluste – bis Ende 2022 waren es rund 25 % – empfiehlt es sich, sich zu den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten beraten zu lassen.