LG Berlin: Sharewood muss zurückzahlen

Die Kanzlei in Gießen
02.08.202199 Mal gelesen
Sharewood AG vor Gericht: Baumkaufverträge konnten wirksam widerrufen werden. Die Firma ShareWood Switzerland AG muss den Kaufpreis zurückzahlen!

Ist Ihrer Anlage in Balsaholz inzwischen geschreddert worden?

Haben Sie Sorge Ihr Investment könnte verloren oder gefährdet sein? Dann sollten Sie sich von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei über Widerrufsmöglichkeiten aufklären lassen.

Die Aktuelle Entscheidung:

Die Rechtsanwaltskanzlei Zorn Reich Wypchol Döring aus Gießen vertritt Fall vor dem Landgericht Berlin.  Dieses entschied am 28.07.2021: der vom Anleger erklärte Widerruf ist wirksam. ShareWood muss dem Anleger seinen vollen Kaufpreis aus den Baumkaufverträge zurückzahlen (Entscheidung noch nicht rechtskräftig).

Das Gericht folgte den Argumenten der Rechtsanwaltskanzlei. Die Baumkaufverträge stellen für den Anleger ein Verbrauchergeschäft dar.

Als Finanzdienstleistungen, ausgerichtet auf Kunden in Deutschland, müssen zwingende Verbraucherschutzrechte eingehalten werden.

Unstreitig hatte Sharewood (ShareWood Switzerland AG ) die Kunden in Deutschland zu keiner Zeit über ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt.

Das Landgericht Berlin ließ keinen Zweifel daran, dass zum einen deutsche Gerichte zuständig sind und zum anderen örtlich das Gericht am Sitz des Verbrauchers das zuständige Gericht für den Rechtsstreit ist.

Darüber hinaus ließ sich das Landgericht Berlin auch nicht über Exkurse in das brasilianische Sachenrecht in die Irre führen. Dieser  - von der Beklagten als Nebelkerze aufgemachte Nebenschauplatz - hatte schon einige Gerichte mit Gutachten in den Bann gezogen und zu fragwürdigen Entscheidungen geführt.

Frühere Entscheidungen:

Die folgende Gerichte haben zwischenzeitlich zum Thema der Investitionen auf Plantagen entschieden:

LG Tübingen, Entscheidung vom 16.04.2021, LG Leipzig,  Entscheidung vom 10.02.2021, LG Heilbronn Entscheidung vom 08.03.2021, LG Traunstein Entscheidung vom 26.05.2021, LG Frankfurt, zuletzt das LG Berlin

Das LG Frankfurt hatte den Startschuss für die  Anlegerrechte gemacht und zugunsten der Anleger entschieden.

Unsere Kanzlei vertritt  deutschlandweit Anleger u.a gegen die Sharewood Switzerland AG und begleiten diese auch nach dem Prozess für die Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

Wir teilen Ihnen kurzfristig mit, ob auch in Ihrem Fall der Widerruf Ihres Vertrages möglich ist.