DWL Deutsche Wertlager GmbH – AG Rosenheim eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
12.06.2019380 Mal gelesen
Schlechte Nachrichten für Anleger, die bei der DWL Deutsche Wertlager GmbH in Gold investiert haben. Das Amtsgericht Rosenheim hat am 4. Juni 2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 610 IN 145/19).

Schlechte Nachrichten für Anleger, die bei der DWL Deutsche Wertlager GmbH in Gold investiert haben. Das Amtsgericht Rosenheim hat am 4. Juni 2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 610 IN 145/19). Für die Anleger kann die Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste bedeuten.

Anleger konnten bei der DWL Deutsche Wertlager GmbH Gold kaufen - allerdings über dem aktuellen Marktpreis. Rendite sollte für die Anleger bei dem von der DWL in Aussicht gestellten Rückkauf des Goldes und möglichen Bonuszahlungen herausspringen. Angesichts der Insolvenz wird die DWL das Gold nicht zurückkaufen können. Das trifft die Anleger besonders hart, die ihr Gold zwecks Rückkaufs bereits an die DWL zurückgeschickt haben. Zumal die Anleger kürzlich informiert wurden, dass sich die Gesellschaft in einer erheblichen finanziellen Schieflage befinde und die vorhandenen Vermögenswerte die Schulden bei weitem nicht decken. "Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens dürften sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Insolvenzquote dürfte bescheiden ausfallen und den Anlegern daher erhebliche Verluste drohen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um ihr Geld zu retten, ergeben sich für die Anleger nun mehrere Optionen. Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Anleger, die ihr Gold bereits im Zuge des Rückkaufs an die DWL zurückgeschickt haben und auf ihr Geld warten, sollten als Eigentümer des Goldes ihre Aussonderungsrechte geltend machen, damit es nicht in die Insolvenzmasse fällt. Dazu muss das Eigentum an dem Gold anhand der GBZ-Nummer nachgewiesen werden.

Außerdem können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geprüft werden. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodelles überprüfen müssen. Dies gilt umso mehr, da schon im Sommer 2018 zum ersten Mal Insolvenzantrag gestellt wurde, der dann aber abgewendet wurde.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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