Schadenersatz: Welche Rechte haben VW-Fahrer?

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
23.10.201726 Mal gelesen
Nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfte bei einem Fahrzeug ein Mangel vorliegen, wenn die Software für die Manipulation sowohl eingebaut, als auch aktiviert wurde.

Schadenersatz für VW-Fahrer

Nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfte bei einem Fahrzeug ein Mangel vorliegen, wenn die Software für die Manipulation sowohl eingebaut, als auch aktiviert wurde. Der PKW entspricht durch den Einsatz der nach EU-Recht unzulässigen Manipulationssoftware nicht mehr der üblichen Beschaffenheit und eignet sich somit auch nicht der gewöhnlichen Verwendung.

 

Auf den Internetseiten der VW Gruppe (Volkswagen, Audi, Skoda, Seat) kann der Kunde prüfen, ob sein Fahrzeug von der Abgasmanipulation (Einbau eines sogenannten Defeat Device) betroffen ist.

 

Schadenersatz für VW-Fahrer: Welche Fristen sind zu beachten?

 

Grundsätzlich verjähren Gewährleistungsansprüche 2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeuges. Wurde das Auto gebraucht erworben, kann im Einzelfall die Verjährungsfrist auf ein Jahr herabgesenkt werden. In solchen Fällen muss im Einzelfall geprüft werden, ob in den Vertragsbedingungen transparent auf die Verkürzung der rechtswirksam sind und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entsprechen.

 

Ansprüche aus deliktischer Handlung des Herstellers (z.B. Sittenwidrigkeit) verjähren nach allgemeinen Vorschriften. Dies bedeutet, dass in vielen Fällen eine Verjährung für deliktsrechtliche Ansprüche erst Ende 2018 eintritt.

Schadensersatz für VW-Fahrer: Gegen wen ist die ein Anspruch zu richten?

Die Ansprüche auf Gewährleistung hat der konkrete Vertragspartner zu erfüllen. Ein Schadenersatzanspruch für VW-Fahrer muss daher grundsätzlich gegenüber den Händler geltend gemacht werden. Wurde das Fahrzeug direkt beim Volkswagen Konzern erworben, haftet dieser auch im gewährleistungsrechtlichen Sinne.

 

Schadensersatz für VW-Fahrer: Welche Rechte stehen dem Geschädigten zu?

 

Nach deutschem Zivilrecht gilt der Vorrang der Nacherfüllung. Der Verkäufer hat zunächst das Recht den angezeigten Mangel im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben. Erst wenn die die Nacherfüllung gescheitert ist, kann der geschädigte Kunde weitergehende Rechte ausüben. Dies bedeutet, dass ein Rücktritt vom Vertrag oder die Forderung von Schadensersatz erst nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich ist. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Eine Ausnahme greift namentlich dann ein, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Ausübung des Rücktrittsrechts oder Geltendmachung des Schadens- bzw. Aufwendungsersatzanspruchs rechtfertigen:

 

Rücktritt

Nach erfolgreicher und durchsetzbarer Rücktrittserklärung muss das erworbene Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben werden und der Kaufpreis - abzüglich eines bestimmten Betrags für die bisherige Nutzung - wird anschließend erstattet.
Minderung 
Auch eine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises kommt für den Kunden in Betracht. In diesem Fall würde der PKW im Besitz des Käufers bleiben und ein Teil des Kaufpreises kann zurückverlangt werden.

Schadensersatz 

Neben Rücktritt und Minderung kann "neben" oder "statt" der Leistung Schadensersatz gefordert werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.vw-verhandlung.de/ und unter https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

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