Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Zwickau muss die Beratungsgesellschaft OVB Vermögensberatung AG Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bezahlen. Wie die 3. Zivilkammer feststellte, hat der Vermittler bei der Beratung gegenüber dem Anleger mehrfach seine Aufklärungspflicht verletzt. So führte er die Beratung lediglich anhand eines Kurzprospektes, der keine hinreichenden Risikohinweise enthielt, durch. Den ausführlichen Emissionsprospekt übergab der Berater hingegen erst am Tag der Zeichnung der Beteiligung.
"Nach einschlägiger Rechtsprechung ist dieser Zeitpunkt aber zu spät, um dem Anleger die Möglichkeit zu geben, den Prospekt hinreichend zur Kenntnis zu nehmen", so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München.
Darüber hinaus unterließ es der Berater, den Anleger darauf hinzuweisen, dass diejenigen Ausschüttungen, die eine teilweise Einlagenrückgewähr darstellten, nicht sicher waren, da sie im Fall der Insolvenz der Gesellschaft vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden können.
Das Gericht verurteilte die Beratungsgesellschaft daher zur Rückzahlung der Beteiligungssumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.
Anleger der Fundus Fonds sollten somit prüfen, ob auch sie möglicherweise falsch beraten wurden und ihnen daher Schadenersatzansprüche zustehen.