DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Keine Perspektive für baldiges Ende der Schließung

DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Keine Perspektive für baldiges Ende der Schließung
26.10.2012364 Mal gelesen
Die Anleger des auf offene Immobilienfonds spezialisierten DWS ImmoFlex Vermögensmandat werden wohl weiter auf eine Wiedereröffnung des Fonds warten müssen. Anstatt weiter zu abzuwarten, können Anleger auch überprüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Konkrete Aussichten, wenn der Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat die Schließung beendet gibt es noch nicht. Dem letzten Zwischenbericht des Fondsmanagements ist zu entnehmen, dass die Liquiditätsquote von 11 % es nicht erlaube, eine Wiedereröffnung zu wagen. Die Mehrheit der offenen Immobilienfonds, in welche der DWS ImmoFlex Vermögensmandat schwerpunktmäßig investiert, ist von der Krise der offenen Immobilienfonds betroffen.

 

Auch UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe ist von Auflösung betroffen

 

Verschiedene Zielfonds des DWS ImmoFlex Vermögensmandat wurden bereits aufgelöst. Allein die in Abwicklung befindlichen Fonds CS Euroreal, SEB Immoinvest und AXA Immoselect machen über 65 % des Fondsvolumens aus. Daneben sind aber auch die offenen Immobilienfonds TMW Immobilien Weltfonds P, Morgan Stanley P2 Value und DEGI International von Liquidationen betroffen. Am 05.09.2012 wurde die Auflösung eines weiteren Zielfonds des DWS ImmoFlex Vermögensmandat angekündigt: Der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe wird jetzt ebenfalls abgewickelt.

 

Was können Anleger unternehmen, die sich nicht länger auf ihr Geld warten möchten?

 

Angesichts dessen sind die Chancen, dass der Dachfonds in naher Zukunft die Anteilsrücknahme wieder aufnimmt, nicht unbedingt die besten. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile am DWS ImmoFlex Vermögensmandat bis auf weiteres nur an der Börse verkaufen können. Allerdings bewegt sich der Börsenpreis bei etwa der Hälfte des (theoretischen) Rückgabepreises. Für Anleger des Dachfonds, die sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen möchten ist unter diesen Voraussetzungen ein Börsenverkauf sicherlich nicht die erste Wahl. Daher könne Anleger auch erwägen, ihre Beteiligung am DWS ImmoFlex Vermögensmandat rechtlich überprüfen zu lassen.

 

So kann geklärt werden, ob Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat Schadensersatz fordern können. Solche Ansprüche können sich beispielsweise aus einer Falschberatung ergeben. Zu den typischen Fehlern der Anlageberatung gehört beispielsweise, dass die Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds verbunden sind, hingewiesen wurden. Zu diesen Risiken gehört neben dem Totalverlustrisiko auch die Möglichkeit einer unbegrenzten Schließung. Wegen dieser Möglichkeit ist ein Dachfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat ungeeignet für Anleger, die jederzeit auf ihr Geld zugreifen möchten. Weiterhin musste den Anlegern auch ein Prospekt, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat detailliert beschrieben wird, ausgehändigt werden.

 

Wurde in dem Beratungsgespräch gegen eine dieser Pflichten verstoßen oder wurde ein ähnlicher Fehler begangen, bestehen für Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Dann müssen die Anleger des Dachfonds nicht auf das Ende einer unbefristeten Schließung warten und können ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückerhalten. Dies wird auch durch Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigt. Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, die wissen möchten, welche Rechte ihnen individuell zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DWS ImmoFlex Vermögensmandat

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für ? 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de