Montranus III (Hannover Leasing Fonds 166)– CLLB Rechtsanwälte erzielen Urteil gegen Berliner Sparkasse vor dem Landgericht Berlin

Anlegerrecht Investor
27.06.20111007 Mal gelesen
Montranus III (Hannover Leasing Fonds 166)– CLLB Rechtsanwälte erzielen Urteil gegen Berliner Sparkasse vor dem Landgericht Berlin

Anleger sollten Chance nutzen

Berlin, 27.06.2010 - Mit Hilfe von CLLB Rechtsanwälte erreichte ein Anleger des Montranus III Medienfonds vor dem Landgericht Berlin, dass die Landesbank Berlin AG als Rechtsträger der Berliner Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt wird (noch nicht rechtskräftig).

Der geschädigte Anleger hatte vorgetragen, dass er zum einen nicht über die mit der Anlage verbundenen Risiken richtig aufgeklärt worden sei, zum anderen sei er nicht über die der Sparkasse zufließende Provision aufgeklärt worden. Das Landgericht deutete im Verfahren an, dass hier eine Aufklärungspflicht verletzt sein könnte und dass der Prospekt in Bezug auf die Provision keine hinreichende Aufklärung böte, da nicht konkret ersichtlich sei, in welcher Höhe gerade die vermittelnde Sparkasse eine Provision erhielt. Nach einer entsprechenden Hinweisverfügung ließ die LBB ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen (noch nicht rechtskräftig).

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, der den Anleger vertreten hat, empfehlt Anlegern des Fonds prüfen zu lassen, ob ihnen möglicherweise ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen und sie sich so von der riskanten Beteiligung lösen können.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Überprüfung des Falles und eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de