Accessio AG – Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Landgericht Itzehoe verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz

Anlegerrecht Investor
25.10.2010472 Mal gelesen

München, den 21.10.2010. Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteilen vom 23.09.2010 in zwei von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Anlageberatungsgesellschaft Accessio Wertpapierhandelshaus AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten Anleger, die in den Jahren 2007 und 2008 mehrere Kapitalanlagen, darunter Inhaberteilschuldverschreibungen, Zertifikate und Inhabergenussscheine, gezeichnet hatten. Die für die Accessio Wertpapierhandelshaus AG tätigen Anlageberater hatten hierzu nach Darstellung der Kläger mit der Sicherheit der Kapitalanlagen geworben.

Wie den Klägern aber nach deren Vorbringen nicht mitgeteilt worden war, handelte es sich bei den Kapitalanlagen um riskante Anlageformen. Hierüber hätten die Berater aufklären müssen. Stattdessen täuschten sie, wie das Urteil in dem Verfahren mit dem Az. 7 O 257/09 feststellt, eine Sicherheit der Papiere vor, die der Realität nicht entspricht. In dem Verfahren mit dem Az. 7 O 137/09 führt das Gericht aus, dass der Berater die Risiken der Wertpapiere bagatellisiert habe. Da somit die Beratung fehlerhaft war, haftet die Beratungsgesellschaft, die sich das Handeln des Beraters zurechnen lassen muss, nach den noch nicht rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts Itzehoe auf Schadensersatz.

Neben der Anlagesumme muss die Beklagte auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. an die Kläger bezahlen.

"Die Urteile bestätigen unsere Rechtsansicht, wonach Accessio in vielen Fällen die Aufklärungspflichten von Anlageberatern gegenüber ihren Kunden nicht erfüllt hat", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der  auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Zwar können Ansprüche gegen Accessio aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr durchgesetzt werden, allerdings bestehen nach unserer Auffassung grundsätzlich Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung und die Vorstände Accessios."

 Anleger, die sich fehlerhaft von Accessio beraten fühlen, sollten daher etwaige Schadensersatzansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen.