Hausratversicherung / Nachschlüsseldiebstahl: Ist der vom Vermieter einbehaltene Schlüssel ein „richtiger“ Schlüssel?

Versicherungsrecht
27.10.20063015 Mal gelesen
Bei einem Wohnungseinbruch muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass ein versicherter Einbruchsdiebstahl begangen wurde. Wenn Einbruchsspuren fehlen, kommt ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht. Hierbei muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Verwendung von richtigen Schlüsseln unwahrscheinlich ist. 
Doch wann ist ein Schlüssel richtig bzw. falsch? Nach den vielfach verwendeten Versicherungsbedingungen VHB 1992 ist ein Schlüssel falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht vom Berechtigten veranlasst worden ist.  
Hierzu ein Beispiel aus der Rechtsprechung: in einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung des OLG Köln (Urt. v. 31.05.2005, 9 U 109/04) hatte der Versicherungsnehmer behauptet, er habe von seinem Vermieter zwei Schlüssel erhalten. Diese hätten für den Einbruch jedoch nicht benutzt werden können. Das OLG Köln führte hierzu aus, dass gewöhnlich 3 Originalschlüssel angefertigt werden. Da der Verbleib des dritten, "richtigen", Schlüssels jedoch ungeklärt war, sei nicht nachgewiesen, dass der Diebstahl mit einem falschen Schlüssel begangen wurde.
Die Klage des Versicherungsnehmers blieb daher ohne Erfolg.
Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Versicherer die VHB 1992 verwenden. Nach dem "Kleingedrucktem" einiger Versicherer ist ein Schlüssel falsch, wenn er zur Zeit der Tat nicht vom Versicherungsnehmer zur Öffnung des Schlosses bestimmt war. Damit liegt ein versicherter Nachschlüsseldiebstahl schon dann vor, wenn der Schlüssel des Versicherungsnehmers z.B. an dessen Arbeitsplatz entwendet wird. Auch ein vom Vermieter einbehaltener Schlüssel, der zum Diebstahl benutzt wird, ist ein falscher Schlüssel im Sinne dieser Versicherungsbedingungen. Wenn dem Fall des OLG Köln diese großzügigeren Versicherungsbedingungen zugrunde gelegen hätten, hätte der Versicherungsnehmer den Prozess wohl gewonnen.
Fazit: Es gibt keinen allgemeinen "versicherungsrechtlichen Begriff des falschen Schlüssels". In jedem Einzelfall ist die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen entscheidend. Nur vermeintlich kleine Nuancen können streitentscheidend sein.
 
Dr. Finzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht