IDO Abmahnung auf Amazon und eBay - Onlinehändler aufgepasst

 IDO Abmahnung auf Amazon und eBay - Onlinehändler aufgepasst
16.08.2016240 Mal gelesen
Händler vor allem bei Amazon und eBay sollten vorsichtig sein. Ansonsten erhalten sie schnell eine Abmahnung. In diesem Zusammenhang ist besonders der IDO zu erwähnen. Worauf Onlinehändler besonders achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wer ist der IDO?

Hinter dieser Organisation verbirgt sich der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mit Sitz in Leverkusen. Sie verweist in seinem Internetauftritt unter anderem darauf, dass er eine "Erste Hilfe" bei Abmahnungen anbietet. Des Weiteren führt er ein "Abmahnverzeichnis". Interessanterweise spricht diese Organisation auch Abmahnungen gegenüber Onlinehändlern aus.

IDO Abmahnung bei eBay und Amazon

Gegen eBay-Händler geht der dieser Verband bereits seit einigen Monaten vor. Inzwischen warnt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein vor IDO Abmahnungen bei eBay. Er moniert vor allem, dass die abgemahnten Händler gegen ihre Informationspflichten verstoßen haben sollen. Diese bestehen etwa in Bezug auf die Mängelhaftung, das Widerrufsrecht des Kunden sowie beim Anbieten einer Garantie. Worum es ihm Einzelnen geht, kann in der Mitteilung dieser IHK nachgelesen werden. In einigen uns vorliegenden Fällen spricht die IDO Abmahnungen wegen fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben sowie Informationen zur Vertragstextspeicherung aus.

Von Abmahnungen sind ebenfalls Online-Händler betroffen, die ihre Produkte auf anderen Online-Plattformen anbieten. So hat der IDO neuerdings Händler beim Amazon Marketplace als neue Zielgruppe entdeckt. Hierauf macht der Händlerbund aufmerksam. Diese betroffen besonders Händler, die mit einer Garantie geworden haben.

Fazit:

Wir haben in den letzten Tagen zahlreiche neue Fälle mit IDO-abgemahnten Händlern erhalten. Onlinehändler sollten bei der Werbung für ihr Produkt auf Internet Plattformen wie eBay und Amazon unbedingt überprüfen, ob diese Verstöße gegen Wettbewerbsrecht enthält. Dabei kommt es gerade in Bezug auf erteilte Garantien schnell zu einem Fehler. Wichtig ist hier insbesondere, dass die Kunden genau erfahren, unter welchen Bedingungen diese Garantie eintritt. Des Weiteren muss der Händler sie darüber aufklären, dass sie neben der Garantie stets auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte zurückgreifen können. Ansonsten kommt es schnell zu einer Abmahnung, die neben der IDO auch von anderen Organisationen sowie durch geschäftstüchtige Abmahnanwälte ausgesprochen werden. Auf Ihren Wunsch unterstützen wir Sie gerne.

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