VW-Abgasskandal

Anlegerrecht Investor
26.05.201793 Mal gelesen
Im sogenannten VW-Abgasskandal ist auch in Deutschland die rechtliche Aufarbeitung in vollem Gange.

Im sogenannten VW-Abgasskandal ist auch in Deutschland die rechtliche Aufarbeitung in vollem Gange. Ein erstes Urteil gegen Volkswagen erging dabei durch das LG Kleve (mit Datum vom 31.03.2017). Dabei hat ein Autofahrer Recht bekommen und einen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen bekommen. Ausdrücklich stützte das Landgericht Klever dabei sein Urteil auf die Verletzung europarechtlicher Normen durch Volkswagen. Da in Deutschland eine VW Sammelklage vom Gesetz für einzelne Autofahrer nicht zulässig ist, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die aber grundsätzliche Bedeutung haben dürfte. Das deutsche Recht lässt eine VW Sammelklage nur für Aktionäre zu.

In dem ausgeurteilten Fall hatte der Kläger einen Golf Variant Match 1.6 TDI von einem Volkswagen- Händler gekauft, der mit dem mangelhaften Motor vom Typ EA 189 ausgestattet war. Das Gericht hat in dem Verfahren festgestellt, dass Volkswagen dabei eine Pflichtverletzung nachzuweisen war, weil der VW-Konzern das gekaufte Fahrzeug unter Verstoß gegen ein EU-rechtliches Verbotsgesetz in den Verkehr gebracht hat. Diese Nichterfüllung der vorgeschriebenen EU-Normen ist rechtlich dem Vorstand vom VW-Konzern zuzurechnen, weil ein so schwerwiegender Mangel, der elementare Auswirkungen auf die Kaufentscheidung des klagenden Autofahrers hat, nicht ohne Wissen und Billigung des Vorstandes von Volkswagen erfolgen konnte. Ein Nachweis des Gegenteils wurde von Volkswagen nicht im Verfahren beigebracht. Der Käufer selbst hat das mangelhafte Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben. Er musste lediglich für erfolgte Nutzungen zahlen. Das das Verfahren keine VW Sammelklage ist, muss jeder einzelne Autofahrer im Extremfall ebenfalls gegen Volkswagen klagen. Nur Aktionäre können eine VW Sammelklage einreichen.

Das Verfahren und Urteil gibt einen klaren Hinweis darauf, dass auch weitere Autokäufer gute Chancen mit einer Klage gegen VW haben dürften. Auch eine VW Sammelklage von Aktionären bekommt dadurch indirekt bessere Erfolgsaussichten. Der VW Konzern wird selbst in weiteren Klagen von Autofahrern kaum gerichtsfest beweisen können, dass der Vorstand von VW den Verstoß gegen die europarechtlichen Normen nicht angeordnet oder gebilligt hat. Eine VW Sammelklage in den USA hat auf die deutschen Gerichte dabei aber keine Auswirkungen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zur VW-Sammelklage und einen möglichen Schadenersatz für VW-Aktionäre!

https://baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere