VIP Medienfonds: Vergleichangebot der Commerzbank AG und der HypoVereinsbank AG

Aktien Fonds Anlegerschutz
26.11.20091139 Mal gelesen
Die HypoVereinsbank AG und die Commerzbank AG unterbreiten nunmehr, nachdem seit Jahren Rechtstreitigkeiten zahlreicher Anleger des VIP Medienfonds 4 gegen diese Kreditinstitute geführt werden, den Kommanditisten ein Vergleichangebot.
 
Nach diesem Vergleichangebot werden Anleger des VIP 4 Medienfonds von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten des obligatorisch bei der HypoVereinsbank AG aufzunehmenden Darlehens freigestellt.
 
Sämtliche Anleger des VIP 4, die bis dato nicht anwaltlich vertreten werden, erhalten - sofern sie das Vergleichangebot annehmen - zum Laufzeitende des Fonds im November 2014 eine Kapitalerhaltungsgarantie in Höhe von 95 % der Bareinlage, also des aus Eigenmitteln eingesetzten Kapitals ohne Agio.
 
Anwaltlich vertretene Anleger, die bis dato noch keinen Rechtsstreit führen, erhalten eine entsprechende Garantie in Höhe von 100 % der Bareinlage.
 
Jenen Anleger, die bereits den Klageweg beschreiten wird eine Kapitalerhaltungsgarantie in Höhe von 109 % der Bareinlage zum Laufzeitende gewährt.
 
Sofern bereits ein Klageverfahren anhängig ist, werden die angefallenen Kosten und Gebühren im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen von den Gerichten festgesetzt.
 
Weitere Voraussetzung für die Annahme des Vergleichsangebots der Banken ist, dass die Anleger Ihre Stimmrechte als Gesellschafter des Medienfonds auf ein von den beteiligten Banken zu bestimmendes Institut übertragen.
 
Da die Anleger auch im Falle der Annahme des Vergleichsangebots weiterhin Kommanditisten des VIP 4 Medienfonds bleiben, würden ihnen auch steuerliche Vorteile, die u.U. von den Finanzgerichten noch anerkannt werden, zufließen. Die steuerlichen Risiken dieser Beteiligung trägt der Anleger aber weiterhin selbst.
 
Dies bedeutet im Klartext, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, dass die Anleger des VIP 4 Medienfonds - je nach Verfahrensstand - das von ihnen eingesetzte Kapital zum Laufzeitende des VIP 4 Medienfonds nahezu bzw. vollständig zurückerhalten werden.
 
Verzichten muss der Anleger im Gegenzug auf einen entgangenen Gewinn, eine Kompensation steuerlicher Nachteile sowie Prozesszinsen. Ferner haben die nichtklagenden Anleger eine - wenn auch vergleichsweise bescheidene - Einbuße hinsichtlich des von ihnen eingesetzten Eigenkapitals hinzunehmen.
 
Anlegern des Medienfonds VIP 3, die diesen Fonds über die Commerzbank AG erworben haben, wird ebenfalls ein Vergleichsangebot von diesem Kreditinstitut unterbreitet. Nach diesem Vergleichangebot erhalten die Anleger eine abgezinste Einmalzahlung in Höhe der aus heutiger Sicht der Commerzbank AG sich zum Laufzeitende ergebenden Kapitallücke.
 
Zu beachten ist die Annahmefrist für beide Vergleichsangebote, die am 15. Januar 2010 abläuft.
 
Jene Anleger, die bereits anwaltlich vertreten sind, werden von Seiten der Banken über ihre jeweiligen anwaltlichen Vertreter informiert und erhalten auf diesem Wege das Vergleichsangebot schriftlich zugestellt. Die anderen Anleger werden nach Mitteilung der Banken von diesen selbst benachrichtigt.
 
Für Rückfragen bezüglich des Vergleichangebots werden die beteiligten Banken eine eigene Hotline einrichten.
 
Eine rechtliche Prüfung des Vergleichangebots nehmen zudem auch auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien vor.