Goldsparplan: CLLB erstreiten Erfolg für Anleger

Goldsparplan: CLLB erstreiten Erfolg für Anleger
15.02.2017403 Mal gelesen
iFIS Islamic Gold Dinar Sparplan: Landgericht verurteilt Anlagegesellschaft, diesen nach Widerruf komplett rückabzuwickeln.

München, 15.02.2017 / 15.03.2017 - Gute Nachrichten für Anleger in einen iFIS Islamic Gold Dinar Sparplan. Ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger obsiegt vor dem Landgericht. Der von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger schloss im Jahr 2013 einen iFIS Islamic Gold Dinar Sparplan ab, aufgrund dessen die ehemalige iFIS Capital GmbH (jetzt firmierend unter INAIA GmbH) jeden Monat für einen bestimmten Betrag Gold erwerben sollte. Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte war der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden, weshalb der Anleger seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen hat; die iFIS Capital GmbH wies den Widerruf als aus ihrer Sicht nicht berechtigt zurück.

 

Das Gericht bestätigte nun die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und verurteilte die zwischenzeitlich in INAIA GmbH umbenannte Gesellschaft dazu, den Vertrag rückabzuwickeln. Aufgrund des Urteils erhält der Anleger seine bisher eingezahlte Summe Zug um Zug gegen Übertragung des ihm zustehenden Goldbestandes zurück. Ferner muss er keine Zahlungen mehr auf den Goldsparplan leisten. Daneben sind auch die Kosten des Rechtsstreits von der INAIA GmbH zu tragen. In seinem Urteil führt das Gericht aus, dass die gegenständliche Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft sei und ein wirksamer Widerruf daher auch noch im Jahr 2015 möglich war. In Ergänzung unserer Meldung vom 15.02.2017 stellen wir klar, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

 

"In vielen Fällen besteht für Anleger die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf von einem Goldsparplan mit unter Umständen sehr hohen Kosten zu lösen und das gezahlte Geld vollständig zurück zu bekommen", so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin rät allen Anlegern, die Goldsparpläne oder ähnliche langfristige Kapitalanlagen abgeschlossen haben, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals überprüfen zu lassen.

 

Pressekontakt: RA Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel. 089/552 999 50, Fax: 089/552 999 90, mail: kanzlei@cllb.de, www.cllb.de