Lombardium Hamburg: Staatsanwaltschaft ermittelt

Lombardium Hamburg: Staatsanwaltschaft ermittelt
17.06.2016396 Mal gelesen
Nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen die Lombardium GmbH und die Fidentum GmbH. Am 14. Juni kam es zu einer groß angelegten Razzia in 20 Objekten in und außerhalb Hamburgs.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie u.a. das Hamburger Abendblatt berichtet, hat es beim Pfandhaus Lombardium und weiteren Objekten in und außerhalb Hamburgs am 14. Juni eine Razzia gegeben. Demnach ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

Für die betroffenen Anleger ist das eine weitere Schreckensnachricht, die sich in eine ganze Reihe von Hiobsbotschaften einfügt. Bereits Ende vergangenen Jahres wurde das Insolvenzverfahren über die Fidentum GmbH eröffnet. Das Emissionshaus legte diverse Fonds auf, über die sich die Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic 3 GmbH & Co. KG beteiligen konnten. Diese stellten der Lombardium Hamburg GmbH wiederum Darlehen zur Verfügung. Die Finanzaufsicht BaFin hatte allerdings im vergangenen Dezember verfügt, dass dieses unerlaubt betriebene Kreditgeschäft eingestellt und die Darlehensverträge abgewickelt werden müssen.

Über die Darlehen wurden u.a. die Luxus-Pfandgüter der Lombardium finanziert. Bei einer Prüfung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut wurde inzwischen festgestellt, dass der Wert der Pfandgüter nur einen Bruchteil der angenommenen Anlegergelder entsprechen soll. Nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Der Schaden für die Anleger könnte im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen. Hinzu kommt, dass die Anleger offenbar von den Fondsgesellschaften auch noch aufgefordert werden, erhaltene Auszahlungen zurückzuzahlen, da diese ohne vertragliche Grundlage ausgezahlt worden seien.

In dieser Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann zunächst prüfen, ob die Rückforderung der Auszahlungen überhaupt gerechtfertigt ist und auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen, um die drohenden finanziellen Verluste abzuwenden. Diese Möglichkeiten können von der außerordentlichen Kündigung bis hin zur Geltendmachung von Ansprüchen auch Schadensersatz reichen.

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