Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 15 KG insolvent  

Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 15 KG insolvent   
22.04.2016344 Mal gelesen
Anlegern des DCM Fonds drohen hohe Verluste

Mit dem 5. April 2016 eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über die Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 15 KG (Aktenzeichen 1506 IN 3846/15). Anleger des geschlossenen Immobilienfonds sollten spätestens jetzt sich juristische Unterstützung suchen, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Versprechen einer sicheren Anlage mit hoher Rendite
Anlegern des insolventen Fonds, der in Immobilien investierte, wurde ursprünglich als sichere Kapitalanlage beworben. So versprach man in attraktive Großimmobilien mit zahlungskräftigen Mietern und langfristigen Mietverträgen zu investieren, was für hohe Erträge und sichere Einnahmen durch den Fonds sorgen sollte. Besonders sei der DCM Renditefonds für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Die hohen Versprechen konnten jedoch nicht gehalten werden. Im Dezember 2015 wurde die Zahlungsunfähigkeit des Fonds bekannt gegeben.

Insolvenzverfahren über DCM Renditefonds KG 15 eröffnet
Im Zuge des S&K-Skandals waren die DCM Fonds in die Schlagzeilen geraten. Besonders betroffen waren bisher die geschädigten Renditefonds KG 13 und 14. Nun ist auch die Insolvenz des DCM Fonds 15 KG amtlich. Als Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt, bei dem Gläubiger bis zum 19. Mai diesen Jahres Forderungen anmelden können. Wieviel den einzelnen Investoren aus der Insolvenzmasse des Renditefonds zusteht, ist fraglich und wird wahrscheinlich sehr weit von der ursprünglich investierten Summe abweichen.

Gibt es Anspruch auf Schadensersatz für Anleger?
Spezialisierte Fachanwälte können prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Es besteht die Möglichkeit, dass Verluste so ausgeglichen werden können. 

 

Die wichtigsten Fragen und Fakten zu möglichen Ansprüchen von BWF Anlegern.

Welche Rechte und Anspruchsmöglichkeiten haben Anleger?

Betroffenen Anlegern stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu, die die eingetretenen Verluste ausgleichen und ersetzen können. Neben Ansprüchen gegen die Gesellschaften und Vereine bzw. dessen Organe, können auch Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, insbesondere aufgrund hoher Vermittler-Provisionen existieren. Anlagevermittler hätten bei einer ordnungsgemäßen Plausibilitätsprüfung von dieser Beteiligung abraten müssen. Zudem ist zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen Prüfungsgesellschaften in Betracht zu ziehen sind.

Nicht zuletzt sind insolvenzrechtliche Aspekte zu beachten.

Wie lange sind Schadensersatzansprüche durchsetzbar?

Schadensersatzansprüche können abhängig von den individuellen Umständen unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen. Anleger sollten also in jedem Fall umgehenden fachlichen Rat bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt suchen.  

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Anleger?

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei baum reiter & collegen berät einzelfallbezogen, welche Rechte für geschädigte Anleger bestehen und ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen bzw. Vermittler in Betracht kommt. Ein geschädigter Investor kann dadurch das einbezahlte Kapital zuzüglich Zinsen zurückerlangen.

 

Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei baum, reiter & collegen gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung. 

Ihr Ansprechpartner bei baum reiter & collegen

Die Kanzlei baum, reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete und eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät vertritt bundesweit Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Bank- und Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen.

Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Julius Reiter berät einzelfallbezogen, ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeweils in Betracht kommt.

Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum, reiter & collegen unter 0211-83680570 oder unter kanzlei@baum-reiter.de zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:

Markus Schmitz, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel.: 0211-83680570 oder Email: kanzlei@baum-reiter.de

Christian Leuchter, Rechtsanwalt

Tel.: 0211-83680570 oder Email: kanzlei@baum-reiter.de