CSA Beteiligungsfonds: Müssen Anleger nachzahlen?

Aktien Fonds Anlegerschutz
29.01.2016174 Mal gelesen
Zusammenfassung: Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds fordert Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten auf.

München, den 28. Januar 2016. Mit Schreiben vom 22.01.2016 hat der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds die Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten aufgefordert. Ursächlich hierfür sei, so der Insolvenzverwalter, dass die vertragsgemäß zugewiesenen Verluste und die Entnahmen die geleisteten Einlagen übersteigen würden. "Wie der Insolvenzverwalter zu diesem Ergebnis gelangt, ist erst einmal nicht verständlich. Denn es ist nicht erkennbar, wie von den einbezahlten Beiträgen der Anleger teilweise mehr als 100 Prozent Verluste abgezogen werden. Warum und auf welcher Grundlage dies erfolgt, lässt sich nicht nachvollziehen. Hinzu kommt, dass als Stichtag der 31.12.2013 festgelegt wurde, obwohl die Anleger teilweise auch danach weiterhin einbezahlt haben", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern, die von dem Insolvenzverwalter vorgegebene Berechnung des Kapitalkontos nicht einfach zu akzeptieren, sondern - gegebenenfalls im Rahmen des weiteren Verfahrens - eine nachvollziehbare Neuberechnung zu verlangen."

 

Außerdem sollte eine Neuberechnung einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Zu diesem Zweck sollten sich Anleger an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden und sich anwaltlich beraten lassen.

  

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de