CLLB Rechtsanwälte informieren: BaFin untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft und ordnet Abwicklung an

Aktien Fonds Anlegerschutz
08.12.2015150 Mal gelesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) untersagt der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an. Anleger sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

München, den 07.12.2015 - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH mit Bescheid vom 10. November 2015 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet.

 

In der Mitteilung der BaFin heißt es:

 

"Auf der Grundlage von Verträgen unter den Bezeichnungen "KiB-ENERGIE RENDITE EUROPA, Kauf- Mietvertrag mit Rückkaufoption", "Kaufvertrag über Photovoltaikmodule", "Mietvertrag mit Verlängerungsoption" und "Kaufangebot über Photovoltaikmodule" hat sich die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH gegenüber Kunden zum unbedingten Rückkauf der zuvor an diese verkauften Photovoltaikmodule zum ursprünglichen Verkaufspreis verpflichtet. Mit der Annahme der Kaufpreise für die Photovoltaikmodule auf Grundlage der genannten Verträge betreibt die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin."

 

Inwieweit die Gesellschaft finanziell in der Lage ist, die Verpflichtung, angenommene Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurück zu zahlen, ist fraglich. Kann die Gesellschaft aufgrund Zahlungsunfähigkeit die Rückzahlungen nicht leisten, droht Anlegern der Totalverlust ihres eingebrachten Geldes. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Neben dem Unternehmen kann unter Umständen die Geschäftsführung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Daneben kommen Ansprüche gegen Anlageberater / -vermittler in Betracht.