CLLB Rechtsanwälte informieren: BaFin untersagt der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg das Kreditgeschäft und ordnet die Abwicklung an

Aktien Fonds Anlegerschutz
08.12.2015199 Mal gelesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) untersagt der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg das Kreditgeschäft und ordnet die Abwicklung an. Anleger sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

München, den 07.12.2015 - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg das Kreditgeschäft untersagt und ordnet die Abwicklung an.

 

Darlehensverträge sind nach der Abwicklungsanordnung der BaFin unverzüglich rückabzuwickeln. Nach Mitteilungen der BaFin hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

 

Inwieweit die Gesellschaft finanziell in der Lage ist, die Darlehensrückzahlungen vorzunehmen, ist fraglich. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.