CLLB Rechtsanwälte berichten:

Aktien Fonds Anlegerschutz
28.10.2015221 Mal gelesen
Inkassounternehmen fordert Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG („The Cube“) zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf; CLLB Rechtsanwälte zeigen Handlungsoptionen auf

Berlin, 28.10.2015 - Erst vor einigen Monaten war der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich von betroffenen Anlegern berichtet worden, dass die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG - zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG aufgefordert hatte. Jetzt liegt der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ein Aufforderungsschreiben der Creditreform Gütersloh Schott KG vor, in dem diese behauptet, die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH zu vertreten. In der Zahlungsaufforderung heißt es: "Aufgrund des bestandskräftigen Gesellschafterbeschlusses vom 24.06.2013 wurden die in den Jahren 2006 und 2007 erfolgten Ausschüttungen zurückgefordert. Mit dem Einzug und der Eingangsüberwachung der Rückforderungen wurde unsere Mandantin beauftragt."

Unklar ist bereits, von wem die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH überhaupt beauftragt worden sein will, denn laut Angaben des in einem Parallelverfahren gegen die Dubai Sports City GmbH & Co. KG mit der Vollstreckung beauftragten Gerichtsvollziehers befindet sich der Geschäftsführer Hendrik Atzert derzeit in Dubai in Untersuchungshaft. Sollte dies der Fall sein, ist die Fondsgesellschaft handlungsunfähig. Es stellt sich daher die Frage, wofür die zurückgeforderten Ausschüttungen überhaupt verwendet werden sollen, wenn kein Geschäftsbetrieb mehr besteht, weil die Gesellschaft faktisch handlungsunfähig ist.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, den Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen. Die Sach- und Rechtslage sollte durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: "Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtmäßig ist. Zu klären ist weiter, ob Schadensersatzansprüche der Rückforderung entgegen gehalten werden können. Es können sich außerdem Schadensersatzansprüche gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften ergeben, wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung verbundenen Risiken und anlagerelevanten Umstände aufgeklärt haben. Es ist jedoch Eile geboten, da diese Ansprüche zeitnah verjähren. Unsere Kanzlei hat bereits Klagen gegen diverse Anspruchsgegner eingereicht."

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines fungiblen Zweitmarktes für die Handelbarkeit der Anteile etc. Ferner ist darüber aufzuklären, dass die Kapitalanlage für eine sichere Altersvorsorge nicht geeignet ist.

Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten, zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Vorgehens.