Immer mehr einfache Zins Swaps werden Seitens der Kunden angegriffen, nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Swap. Dabei hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert unabhängig von der Swapart zu erfolgen hat. Somit auch bei einem Zins Swap. zu überprüfen ist lediglich in diesem Punkt die Konnexität. Ist zum Beispiel eine Abweichung bei der Währung, dem Zinssatz oder der Laufzeit gegeben, muss die Bank über den anfänglich negativen Marktwert aufklären. Vergisst sie das, ist sie haftbar.
Eine besondere Rolle dürfte dabei auch der negative Euribor spielen,. Auch daran kann die Konvexität scheitern.
Betroffenen Kunden kann daher nur dringend empfohlen werden, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und keine weiteren Zahlungen zu leisten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Verjährung zu legen. Dieses Jahr verjähren alle Verträge aus dem Jahr 2005 und zwar taggenau und nicht erst zum Ende des Jahres.
Rechtsanwalt Leipold hat sich seit dem Jahr 2007 auf die erfolgreiche Durchsetzung von Swapansprüchen spezialisiert.